Der alte Kasten muss weg. Der Rest darf bleiben.
Manchmal steht seit Jahren ein Kasten im Weg. Manchmal muss eine ganze Wohnung bis zur Schlüsselübergabe leer werden. Sie brauchen dafür keinen fertigen Räumungsplan. Erzählen Sie uns, worum es geht – den Umfang schauen wir uns bei der kostenlosen Besichtigung gemeinsam an.
Im Wiener Altbau zählen oft die Dinge, die auf einem Foto fehlen: die halbe Etage bis zum Lift, eine enge Wendung im Stiegenhaus oder der Weg durch den Innenhof. Darum fragen wir nach dem Zugang und sehen uns sperrige Möbel genauer an. So lässt sich auch klären, was zerlegt werden muss und welche Einrichtung stehen bleibt.
Ob Gemeindewohnung, Genossenschaftswohnung oder Eigentum: Nehmen Sie vorhandene Übergabevorgaben zur Besichtigung mit. Ein leerer Raum, eine ausgebaute Küche und eine zusätzliche Reinigung sind unterschiedliche Arbeiten. Was Sie davon brauchen, halten wir im Angebot fest.
Was gehört zu Ihrer Räumung?
Sie sollen vorher wissen, welche Arbeiten wir übernehmen. Deshalb werden Räume, Möbel, Demontage und Entsorgung bei der Besichtigung konkret besprochen. Persönliche Unterlagen und Erinnerungsstücke legen Sie am besten vorab beiseite.
| Arbeitsschritt | Was wir gemeinsam klären |
|---|---|
| Besichtigung & Angebot | Welche Räume und Gegenstände gehören zum Auftrag? Welche sollen bleiben? |
| Demontage & Tragen | Welche Möbel müssen zerlegt werden? Wie sind Lift, Stiegenhaus und Zufahrt zugänglich? |
| Abtransport & Entsorgung | Was kann weiterverwendet werden? Welche Materialien benötigen einen getrennten Entsorgungsweg? |
| Übergabe | Besenreiner Zustand; zusätzliche Reinigung oder andere Arbeiten nur nach Vereinbarung. |
Der Preis hängt nicht nur von den Quadratmetern ab.
Eine fast leere Wohnung und ein vollständig gefüllter Haushalt können gleich groß sein und dennoch sehr unterschiedlich viel Arbeit verursachen. Fotos geben einen ersten Eindruck; für ein verlässliches Angebot zählen auch der Zugang und die vereinbarten Zusatzleistungen.
| Preisfaktor | Was den Aufwand verändert |
|---|---|
| Füllmenge | Anzahl und Größe der Gegenstände, nicht nur die Bodenfläche. |
| Stockwerk & Lift | Nutzbarer Aufzug, enge Treppen und lange Tragewege. |
| Demontage | Zum Beispiel große Schränke oder fest verbaute Einrichtungen. |
| Materialien | Getrennte Sammlung, Elektrogeräte und vorab zu klärende Problemstoffe. |
| Wertanrechnung | Verwertbare Gegenstände können nach Prüfung angerechnet werden. |
Erinnerungsstücke behalten, Verwertbares prüfen lassen.
Dokumente, Fotos, Schmuck und persönliche Erinnerungen sollten vor Beginn ausgesondert werden. Bei einer Verlassenschaft muss außerdem feststehen, wer die Räumung beauftragen darf. Ob einzelne Möbel oder Gegenstände angerechnet werden können, prüfen wir separat. Eine kostenlose Gesamträumung ergibt sich daraus nicht automatisch.
Für den ersten Anruf brauchen Sie keine Inventarliste.
Eine Telefonnummer genügt, damit wir uns zurückmelden können. Wenn Sie schon mehr wissen, nennen Sie uns den Bezirk oder Ort, die betroffenen Räume und einen möglichen Übergabetermin. Ein Kellerabteil mit ein paar Regalen lässt sich anders planen als ein vollständig eingerichtetes Haus.
Bei der Besichtigung gehen wir die Räume durch. Zeigen Sie auch den Dachboden, die Garage oder das Abteil im Nebenhaus, falls dort etwas mitgenommen werden soll. Fragen zu Demontage, schweren Gegenständen und der Anfahrt klären wir dabei gleich mit.
Sie müssen davor nicht alles alleine ausräumen. Legen Sie aber Dokumente, Medikamente, Schlüssel und Erinnerungsstücke beiseite. Was im Objekt bleibt, markieren Sie möglichst eindeutig. Wenn mehrere Angehörige mitentscheiden, sollten sie sich vor der Freigabe der Gegenstände abstimmen.
Bei einer Verlassenschaft geht es nicht nur um Möbel.
Zwischen Geschirr, Wäsche und alten Kästen liegen oft Dinge, die man nicht ersetzen kann: Briefe, Fotos oder ein kleines Andenken. Nehmen Sie sich für diese Auswahl die Zeit, die Sie brauchen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Räume schon freigegeben sind und was noch unberührt bleiben soll.
Eine Verlassenschaft muss auch nicht in einem einzigen Schritt geräumt werden. Wenn zunächst nur ein Teil feststeht, lässt sich dafür ein eigener Umfang vereinbaren. Voraussetzung ist, dass die Berechtigung zur Beauftragung geklärt ist. Einzelne verwertbare Stücke sehen wir uns für eine mögliche Wertanrechnung gesondert an.
Mitnehmen, weitergeben oder entsorgen?
Nicht alles, was aus einer Wohnung hinaus soll, ist Abfall. Vielleicht braucht ein Familienmitglied den Esstisch, während ein alter Schrank entsorgt werden soll. Trennen Sie diese Wünsche schon bei der Besichtigung. Einen begleitenden Möbeltransport können Sie mit anfragen; dafür brauchen wir auch die Zieladresse und den Zugang dort.
Für eine Wertanrechnung schauen wir auf Zustand und Verwertbarkeit. Der ursprüngliche Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob sich ein Möbelstück heute weiterverkaufen lässt. Eine mögliche Anrechnung und die Räumungskosten werden vor der Beauftragung besprochen.
Entsorgungsleistungen werden nach unserer Leistungsaufteilung von Herbert Palmetzhofer GmbH durchgeführt. Elektrogeräte, Farben, Lacke oder unbekannte Behälter melden Sie bitte vorab, damit der passende Entsorgungsweg geklärt werden kann.
Zum Schluss gehen wir die geräumten Bereiche durch.
Sind die vereinbarten Möbel entfernt? Ist das Kellerabteil leer? Steht der Kasten, den Sie behalten möchten, noch am richtigen Platz? An solchen konkreten Punkten lässt sich die Arbeit gemeinsam prüfen. Für die Abnahme vereinbaren wir vorab, wer vor Ort ist oder wie Sie aus der Ferne erreichbar sind.
Besenrein bedeutet, dass die geräumten Flächen gekehrt und grobe Rückstände entfernt werden. Eine Grundreinigung, Malerarbeiten oder das Entfernen von Einbauten sind damit nicht automatisch erledigt. Wenn danach eine Wohnungsübergabe oder Renovierung ansteht, sprechen Sie diese Arbeiten rechtzeitig an.
Sie brauchen Hilfe in der Steiermark oder in Linz?
Auch dafür können Sie uns anfragen. Beschreiben Sie Ort, Räume und gewünschten Zeitraum. Wir besprechen die Möglichkeiten, eine Besichtigung und die Anfahrt vor einer verbindlichen Vereinbarung.



