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Zwei Personen schützen ein Möbelstück mit einer Decke und Stretchfolie
Die Vorgaben für Ihre Übergabe im Blick

Gemeindewohnung in Wien räumen

Bei einer Gemeindewohnung zählt nicht nur, dass Räume leer werden. Eigene Gegenstände, hauseigenes Inventar und mögliche Übernahmen müssen richtig zugeordnet sein. Wir richten den Räumungsumfang nach den geklärten Vorgaben für Ihr Objekt aus.

  • Klarer Leistungsumfang
  • Angebot vor dem Start
  • Besenreine Übergabe
Kostenlose Besichtigung

Ohne Gschisti-Gschasti.

Name und Telefonnummer genügen. Wir melden uns und besprechen, was weg soll. Den Preis klären wir vor der Beauftragung.

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Preise auf einen Blick

Was kostet eine Räumung?

Alle Preise inkl. 20 % USt. Hier sehen Sie erste Richtwerte. Der tatsächliche Aufwand hängt von Füllmenge, Zugänglichkeit und Räumungsumfang ab.

Preistabellen nach Größe und Füllmenge

Wohnung räumen: Richtwerte

Preisübersicht nach Fläche und Füllmenge. Verbindlicher Betrag nach Besichtigung. Alle Preise inkl. 20 % USt.
FlächeWenigNormalVielMessie
30 m² 649 € 1.149 € 1.349 € 1.749 €
40 m² 949 € 1.449 € 1.649 € 2.049 €
50 m² 1.049 € 1.549 € 1.749 € 2.149 €
60 m² 1.399 € 1.949 € 2.349 € 2.819 €
70 m² 1.499 € 2.049 € 2.449 € 2.919 €
80 m² 1.599 € 2.149 € 2.549 € 3.019 €

Keller räumen: Richtwerte

Preisübersicht nach Fläche und Füllmenge. Verbindlicher Betrag nach Besichtigung. Alle Preise inkl. 20 % USt.
FlächeWenigNormalVielMessie
5 m² 199 € 299 € 399 € 499 €
15 m² 399 € 499 € 599 € 699 €
25 m² 699 € 799 € 899 € 999 €

Haus räumen: Richtwerte

Preisübersicht nach Fläche und Füllmenge. Verbindlicher Betrag nach Besichtigung. Alle Preise inkl. 20 % USt.
FlächeWenigNormalVielMessie
70 m² 1.299 € 2.149 € 2.799 € 2.999 €
80 m² 1.599 € 2.449 € 3.099 € 3.299 €
90 m² 1.899 € 2.749 € 3.399 € 3.599 €
100 m² 2.199 € 3.049 € 3.699 € 3.899 €

Stundensätze und gesonderte Zusatzleistungen

Die Stundensätze gelten bei vereinbarter Abrechnung nach Zeit. Sie werden nicht automatisch zum Flächenrichtwert addiert. Welche Abrechnung und Zusatzpositionen für Ihren Auftrag gelten, steht im Angebot.

Alle Preise inkl. 20 % USt.
LeistungRichtwert
1 Mitarbeiter + LKW60 € / Stunde
2 Mitarbeiter + LKW90 € / Stunde
3 Mitarbeiter + LKW120 € / Stunde
Jeder weitere Mitarbeiter30 € / Stunde
Anfahrt innerhalb WiensKeine Anfahrtskosten
Fahrten außerhalb Wiens0,90 € / gefahrenem Kilometer
Parkplatzreservierung150 €

Richtwerte zur Orientierung, kein pauschales Festpreisangebot. Menge, Stockwerk, Lift, Tragewege, Demontage und Entsorgungsumfang werden für Ihr Angebot geprüft. Sonder- und Zusatzleistungen bitte vorab besprechen.

★★★★★
Hat alles wunderbar geklappt! Sehr freundliche Menschen und sehr verlässlich.
Gudrun KramerAuszug aus Google-Rezension
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★★★★★
Vom Erstkontakt bis zur Abnahme nach der Räumung alles TOP!
Petra ZAuszug aus Google-Rezension
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★★★★★
Super pünktlich, super schnell
Friedemann GaidoschikAuszug aus Google-Rezension
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So läuft die Räumung ab

Eine Räumung und eine vollständige Wohnungsrückgabe können unterschiedliche Arbeiten umfassen. Prüfen Sie vorhandene Übergabevorgaben und besprechen Sie diese vor dem Auftrag.

So läuft eine Entrümpelung ab
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Platz schaffen. Mit einem Plan.
Eine Räumung beginnt mit einem klaren Plan. Sie entscheiden, was bleibt. Wir klären gemeinsam die nächsten Schritte.

Die Anfrage
Beschreiben Sie die Räume, nennen Sie Adresse und Wunschtermin. Fotos helfen, den Umfang einzuschätzen. Sie ersetzen noch kein verbindliches Angebot.

Gemeinsam besichtigen
Bei der Besichtigung sehen wir uns Menge, Zufahrt, Lift und Tragewege an. Zeigen Sie auch alles, was besonders schwer ist oder erhalten bleiben soll.

Das Angebot in Ruhe prüfen
Im Angebot werden der vereinbarte Umfang und der Preis festgehalten. Klären Sie Demontage, Entsorgung und Zusatzarbeiten, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Der Räumungstag
Am Räumungstag müssen Zugang, Schlüssel und eine Kontaktperson geklärt sein. Eine eindeutige Behalten-Liste hilft, Verwechslungen zu vermeiden.

Gemeinsam übergeben
Zum Schluss kontrollieren Sie die vereinbarten Bereiche. Sie werden gekehrt und von groben Rückständen befreit. Eine Grundreinigung gehört nur nach Vereinbarung dazu.

Der erste Schritt: Ihre Anfrage.
Fragen Sie Ihre Besichtigung an. Gemeinsam planen wir den nächsten Schritt.

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Die Übergabe gut vorbereiten

  1. Vorgaben bereitlegen

    Zeigen Sie, was laut vereinbartem Übergabezustand entfernt werden soll. Möbel, Einbauten und Bodenbeläge getrennt besprechen.

  2. Behalten markieren

    Unterlagen, Schlüssel und persönliche Dinge vorab sichern. Eine eindeutige Behalten-Liste verhindert Missverständnisse.

  3. Leistungen unterscheiden

    Besenrein bedeutet keine Grundreinigung oder Renovierung. Zusätzlich gewünschte Arbeiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

  4. Räume gemeinsam prüfen

    Gehen Sie bei der Abnahme alle beauftragten Räume durch. Schlüssel, offene Punkte und den vereinbarten Zustand festhalten.

Ablauf einer Räumung: Anfrage, Besichtigung, Angebot und Räumung mit Übergabe
Von der Anfrage zur Übergabe: vier Schritte einer geplanten Räumung. Grafik herunterladen

Schon vorbereitet?

Haken Sie ab, was Sie bereits geklärt haben. Die Auswahl bleibt nur auf dieser geöffneten Seite.

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Vorbereitung für Ihre Räumung
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Die Besichtigung ist in Wien, Niederösterreich und im Burgenland kostenlos und unverbindlich. Andere Einsatzgebiete nach Vereinbarung.

Besichtigung anfragen

Kündigung und Direktvergabe unterscheiden

Wiener Wohnen beschreibt unterschiedliche Abläufe für die Rückgabe nach Kündigung und für eine genehmigte Direktvergabe. Bei einer regulären Rückgabe können eigene Einbauten zu entfernen sein, während hauseigenes Inventar verbleibt. Bei einer Direktvergabe können bestimmte feste Einrichtungsgegenstände unter den dafür geltenden Bedingungen übernommen werden.

Lassen Sie deshalb vor der Räumung klären, welcher Ablauf für Ihre Wohnung gilt. Die konkrete Übergabeinformation ist wichtiger als eine pauschale Aussage, dass jede Küche oder jeder Schrank entfernt werden müsse.

Nicht nur an die Wohnräume denken

Zur Vorbereitung gehören auch Kellerabteil, Nebenräume und die vorhandenen Schlüssel. Eine vollständige Liste hilft, den Auftrag auf die tatsächlichen Rückgabeanforderungen abzustimmen. Persönliche Unterlagen und Erinnerungsstücke sichern Sie unabhängig davon vorab.

PrüfpunktVor dem Auftrag klären
Privates Inventar Was entfernt oder übernommen werden soll.
Hauseigene Ausstattung Was in der Wohnung bleiben muss.
Keller und Nebenräume Welche Bereiche zur Rückgabe gehören.
Schlüssel Wer Zugang gewährt und die Rückgabe übernimmt.

Besichtigung und Termin an der Übergabe ausrichten

Bringen Sie vorhandene Unterlagen der Verwaltung zur kostenlosen Besichtigung mit. Neben dem Inhalt werden Stockwerk, Lift und Transportwege besprochen. Ein fester Rückgabetermin sollte gleich bei der Anfrage genannt werden.

Gewünschte Reinigung, Demontage und Arbeiten an Anschlüssen müssen klar vom gewöhnlichen Räumungsumfang getrennt werden. Auch nach einer Räumung können weitere Arbeiten nötig sein, wenn dies aus den konkreten Rückgabevorgaben folgt.

Eigene Einrichtung und vorhandene Wohnungsausstattung unterscheiden

Nach vielen Jahren ist nicht immer sofort klar, welche Ausstattung ursprünglich zur Wohnung gehörte. Gehen Sie deshalb Schränke, Küche und andere Einbauten mit den vorhandenen Unterlagen durch. Was nicht sicher zugeordnet werden kann, wird vor der Räumung mit der zuständigen Stelle geklärt. Der Auftrag soll nur den tatsächlich freigegebenen Bestand enthalten.

Markieren Sie die Gegenstände, die ausdrücklich bleiben. Bei verbundenen Einbauten hilft eine genaue Beschreibung statt eines allgemeinen Schilds an der Zimmertür. Auch Inhalte sind getrennt zu betrachten: Ein Schrank kann in der Wohnung bleiben, während persönliches Geschirr oder andere Sachen daraus entfernt werden sollen.

Übernahmen vor dem Räumungstermin bestätigen

Wenn im geklärten Weitergabeverfahren Gegenstände übernommen werden sollen, sammeln Sie die getroffenen Entscheidungen in einer Liste. Benennen Sie die Stücke so genau, dass sie für alle Beteiligten erkennbar sind. Unverbindliches Interesse reicht für die praktische Planung nicht aus, wenn bei einem Rückzieher zusätzlicher Bestand zu räumen wäre.

Teilen Sie uns Änderungen vor dem Termin mit. Eine ursprünglich zu behaltende Küche oder ein voller Kasten kann den Umfang erheblich verändern. Ob ein zusätzlicher Ausbau überhaupt beauftragt werden kann, muss ebenfalls geklärt sein. Die Räumung setzt diese Entscheidungen um, sie ersetzt nicht die Zustimmung der dafür zuständigen Personen.

Stiege, Tür und Kellerabteil eindeutig nennen

In einer größeren Wohnanlage sind Adresse und Stockwerk allein manchmal nicht ausreichend. Nennen Sie Stiege, Tür und den vorgesehenen Eingang für den Abtransport. Falls Keller oder Abstellraum dazugehören, zeigen Sie deren genaue Zuordnung und prüfen Sie die passenden Schlüssel. Eine ähnlich aussehende Tür ist keine ausreichende Identifikation.

Auch der Weg zum Fahrzeug gehört zur Besichtigung: Innenhof, Durchgang, Lift und versperrte Tore können für die Planung relevant sein. Geben Sie bekannte Vorgaben zur Hausnutzung weiter. Gegenstände müssen nicht vorsorglich in Gemeinschaftsgänge oder auf die Straße getragen werden; der Abholort wird konkret abgestimmt.

Die Wohnungsrückgabe rückwärts planen

Ausgehend vom vorgesehenen Übergabetag sollten Sie die noch offenen Aufgaben ordnen. Was wird von Angehörigen abgeholt? Welche persönlichen Dinge brauchen Sie am neuen Wohnort? Wann stehen die Entscheidungen über Einbauten fest? Mit diesen Angaben lässt sich die Räumungsanfrage konkreter vorbereiten, auch wenn noch nicht jede Menge abschließend erfasst ist.

Reservieren Sie Zeit für die gemeinsame Kontrolle des vereinbarten Ergebnisses. Zusätzliche Reinigung oder erforderliche Facharbeiten werden getrennt abgestimmt. Eine bestätigte Räumung ist keine pauschale Zusicherung, dass damit jede einzelne Vorgabe für Ihre konkrete Rückgabe erledigt ist.

Menge und tatsächliche Arbeiten bestimmen das Angebot

Die Bezeichnung Gemeindewohnung sagt nichts darüber aus, wie voll die Räume sind. Für das Angebot zählen Möbel, Hausrat, Nebenräume, mögliche Demontagen und die Wege aus dem Haus. Zeigen Sie auch Bereiche hinter Türen und in Kästen, soweit sie zugänglich sind. Verdeckter Bestand sollte ausdrücklich erwähnt werden.

Halten Sie fest, welche Arbeiten im Angebot enthalten sind und welche anderweitig organisiert werden. Das ist insbesondere bei Küche, Elektrogeräten und zusätzlichen Reinigungswünschen hilfreich. Eine mögliche Wertanrechnung geeigneter Gegenstände wird konkret geprüft und nicht allein aus dem Alter oder früheren Kaufpreis der Einrichtung abgeleitet.

Vorab gut informiert

Ihre Fragen. Klare Antworten.

Alles Weitere besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Ihre Frage direkt klären 01 4420489 Alle Fragen & Antworten →
Muss meine Einbauküche entfernt werden?

Das hängt vom konkreten Rückgabe- oder Weitergabeverfahren und von den geklärten Vorgaben ab. Lassen Sie dies vor einer Demontage bestätigen.

Darf hauseigenes Inventar mitgeräumt werden?

Hauseigene Ausstattung ist vom privaten Bestand zu unterscheiden. Entfernt wird nur, was zum berechtigten und vereinbarten Umfang gehört.

Soll das Kellerabteil mit besichtigt werden?

Ja, wenn es Teil der Rückgabe ist. Geben Sie die Zuordnung und den Zugang an, damit der Raum im Auftrag berücksichtigt werden kann.

Reicht eine besenreine Räumung für die Abnahme?

Maßgeblich sind die konkreten Vorgaben für Ihre Wohnung. Eine Räumung allein erfüllt nicht automatisch jede zusätzliche Reinigungs- oder Instandsetzungspflicht.

Soll ich für die Besichtigung schon alles in Kartons verpacken?

Sichern Sie zuerst persönliche Dinge, die bleiben oder mitgenommen werden. Für die Einschätzung ist der tatsächliche Bestand wichtig. Ob weitere Vorbereitung sinnvoll ist, besprechen wir; schwere Möbel müssen Sie nicht vorsorglich umstellen.

Kann die Hausbetreuung den Zugang ermöglichen?

Das kann im geklärten Rahmen abgestimmt werden. Die Person, die öffnet, ersetzt aber nicht automatisch die berechtigte Entscheidung über den Räumungsbestand. Zugang, Freigaben und Abnahme werden getrennt zugeordnet.

Reden wir über Ihre Räumung

Der erste Schritt: kurz anfragen.

Wir besprechen, was weg soll, was bleibt und wie wir die Räumung angehen.