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Persönliche Gegenstände, Bücher und Fotoalbum werden vor einer Räumung sorgfältig sortiert
Rapid Räumungen · Niederösterreich

Verlassenschaftsräumung in Niederösterreich

Das Haus steht noch voller Dinge, aber niemand kann jeden Tag hinfahren. Oder die Wohnung muss zurückgegeben werden, während in der Familie noch einiges offen ist. Wir helfen Ihnen, die Verlassenschaftsräumung in Niederösterreich überschaubar zu machen: erst klären, was bleiben soll und geräumt werden darf, dann den Auftrag planen.

  • Klarer Leistungsumfang
  • Angebot vor dem Start
  • Besenreine Übergabe
Kostenlose Besichtigung

Ohne Gschisti-Gschasti.

Name und Telefonnummer genügen. Wir melden uns und besprechen, was weg soll. Den Preis klären wir vor der Beauftragung.

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Preise auf einen Blick

Was kostet eine Räumung?

Alle Preise inkl. 20 % USt. Hier sehen Sie erste Richtwerte. Der tatsächliche Aufwand hängt von Füllmenge, Zugänglichkeit und Räumungsumfang ab.

Preistabellen nach Größe und Füllmenge

Wohnung räumen: Richtwerte

Preisübersicht nach Fläche und Füllmenge. Verbindlicher Betrag nach Besichtigung. Alle Preise inkl. 20 % USt.
FlächeWenigNormalVielMessie
30 m² 649 € 1.149 € 1.349 € 1.749 €
40 m² 949 € 1.449 € 1.649 € 2.049 €
50 m² 1.049 € 1.549 € 1.749 € 2.149 €
60 m² 1.399 € 1.949 € 2.349 € 2.819 €
70 m² 1.499 € 2.049 € 2.449 € 2.919 €
80 m² 1.599 € 2.149 € 2.549 € 3.019 €

Keller räumen: Richtwerte

Preisübersicht nach Fläche und Füllmenge. Verbindlicher Betrag nach Besichtigung. Alle Preise inkl. 20 % USt.
FlächeWenigNormalVielMessie
5 m² 199 € 299 € 399 € 499 €
15 m² 399 € 499 € 599 € 699 €
25 m² 699 € 799 € 899 € 999 €

Haus räumen: Richtwerte

Preisübersicht nach Fläche und Füllmenge. Verbindlicher Betrag nach Besichtigung. Alle Preise inkl. 20 % USt.
FlächeWenigNormalVielMessie
70 m² 1.299 € 2.149 € 2.799 € 2.999 €
80 m² 1.599 € 2.449 € 3.099 € 3.299 €
90 m² 1.899 € 2.749 € 3.399 € 3.599 €
100 m² 2.199 € 3.049 € 3.699 € 3.899 €

Stundensätze und gesonderte Zusatzleistungen

Die Stundensätze gelten bei vereinbarter Abrechnung nach Zeit. Sie werden nicht automatisch zum Flächenrichtwert addiert. Welche Abrechnung und Zusatzpositionen für Ihren Auftrag gelten, steht im Angebot.

Alle Preise inkl. 20 % USt.
LeistungRichtwert
1 Mitarbeiter + LKW60 € / Stunde
2 Mitarbeiter + LKW90 € / Stunde
3 Mitarbeiter + LKW120 € / Stunde
Jeder weitere Mitarbeiter30 € / Stunde
Anfahrt innerhalb WiensKeine Anfahrtskosten
Fahrten außerhalb Wiens0,90 € / gefahrenem Kilometer
Parkplatzreservierung150 €

Richtwerte zur Orientierung, kein pauschales Festpreisangebot. Menge, Stockwerk, Lift, Tragewege, Demontage und Entsorgungsumfang werden für Ihr Angebot geprüft. Sonder- und Zusatzleistungen bitte vorab besprechen.

★★★★★
Hat alles wunderbar geklappt! Sehr freundliche Menschen und sehr verlässlich.
Gudrun KramerAuszug aus Google-Rezension
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★★★★★
Vom Erstkontakt bis zur Abnahme nach der Räumung alles TOP!
Petra ZAuszug aus Google-Rezension
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★★★★★
Super pünktlich, super schnell
Friedemann GaidoschikAuszug aus Google-Rezension
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Gut vorbereitet räumen

Bei einer Verlassenschaft braucht es einen klaren Ablauf und Zeit für persönliche Entscheidungen. Diese Vorbereitung schafft Übersicht vor dem Räumungstermin.

Entrümpelung vorbereiten: die Checkliste
Video als Text lesen

Gut vorbereitet. Klarer Ablauf.
Sie müssen nicht alles allein vorsortieren. Mit diesen Vorbereitungen schaffen Sie Klarheit für Ihre Räumung.

Persönliches zuerst sichern
Legen Sie Dokumente, Schlüssel, Fotos und Wertsachen an einen sicheren Ort. Prüfen Sie dafür auch Schubladen, Schränke und Nebenräume.

Was bleibt? Was kommt weg?
Kennzeichnen Sie eindeutig, was bleiben soll. Erstellen Sie eine Behalten-Liste. Wenn etwas unklar ist, besprechen Sie es vor Beginn mit dem Team.

Zugang abstimmen
Klären Sie Schlüssel, Zutritt und die Nutzung des Lifts. Besprechen Sie Tragewege und eine geeignete Haltemöglichkeit. Fluchtwege müssen frei bleiben.

Die Infos bereithalten
Halten Sie Adresse, Stockwerk, Fotos und Termine bereit. Melden Sie besondere Materialien vorab. Unbekannte Materialien bitte nicht öffnen, umfüllen oder vermischen.

Übergabe vorbereiten
Prüfen Sie bei der Übergabe die vereinbarten Räume und Ihre Behalten-Liste. Halten Sie offene Punkte und die Schlüsselübergabe gemeinsam fest.

Checkliste herunterladen
Nutzen Sie die Checkliste auf unserer Website. So behalten Sie die nächsten Schritte im Blick.

Video einzeln ansehen und weitergeben

Erinnerungen zuerst sichern

  1. Persönliches beiseitelegen

    Unterlagen, Fotos, Schlüssel und Erinnerungsstücke kommen an einen sicheren, eindeutig markierten Platz.

  2. Entscheidungen abstimmen

    Klären Sie mit den Beteiligten, welche Gegenstände bleiben und wer die Räumung beauftragen darf.

  3. Werte getrennt besprechen

    Eine mögliche Wertanrechnung wird einzeln geprüft und im Angebot festgehalten. Sie macht eine Räumung nicht automatisch kostenlos.

  4. Zugang & Übergabe planen

    Benennen Sie eine erreichbare Kontaktperson und halten Sie Schlüsselübergabe, Termin und gewünschten Zustand fest.

Vorbereitung einer Entrümpelung: Persönliches sichern, Gegenstände kennzeichnen, Zugang klären und Angaben zur Räumung bereithalten
Vor der Räumung: persönliche Dinge sichern, Zugang klären und Übergabe vorbereiten. Grafik herunterladen

Schon vorbereitet?

Haken Sie ab, was Sie bereits geklärt haben. Die Auswahl bleibt nur auf dieser geöffneten Seite.

0 von 4 Punkten erledigt

Vorbereitung für Ihre Räumung
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Die Besichtigung ist in Wien, Niederösterreich und im Burgenland kostenlos und unverbindlich. Andere Einsatzgebiete nach Vereinbarung.

Besichtigung anfragen

Wer gibt die Räumung frei?

Bevor Gegenstände das Objekt verlassen, muss feststehen, wer sie freigeben und den Auftrag erteilen darf. Ein Schlüssel allein beantwortet diese Frage nicht. Wenn die Zuständigkeit noch offen ist, klären Sie sie mit der zuständigen Gerichtskommissärin oder dem Gerichtskommissär. Eine Besichtigung lässt sich davon getrennt besprechen; sie ist noch keine Freigabe zum Ausräumen.

Das österreichische Verlassenschaftsverfahren wird von Notarinnen und Notaren im Auftrag des Bezirksgerichts durchgeführt. Wir übernehmen die praktische Räumung. Fragen zur Erbberechtigung, zur Verfügung über einzelne Sachen oder zur Kostentragung gehören zur zuständigen rechtlichen Stelle.

Was bleibt in der Familie?

Beim ersten Durchsehen tauchen oft Dinge auf, an die lange niemand gedacht hat: Fotos in einer Lade, Briefe zwischen Büchern oder Werkzeug, das jemand übernehmen möchte. Reservieren Sie dafür einen Bereich, der von der Räumung ausgenommen bleibt. Eine Liste mit Foto und Namen hilft, wenn mehrere Angehörige mitentscheiden.

Ungeklärte Stücke bleiben zunächst außerhalb des Auftrags. Sagen Sie uns auch, wie wir mit Gegenständen umgehen sollen, die erst beim Ausräumen auffallen. Eine erreichbare Kontaktperson und eine vereinbarte Rückfrage ersparen Entscheidungen unter Zeitdruck. Persönliche Unterlagen sollten Sie möglichst vor dem Termin sichern.

Wohnung, Haus und die vergessenen Nebenräume

Zur Wohnung gehört vielleicht ein Kellerabteil; zum Haus kommen Garage, Werkstatt oder ein Schuppen. Für ein vollständiges Angebot müssen diese Bereiche zugänglich sein. Gehen Sie bei der Besichtigung auch Räume durch, die seit Jahren kaum benutzt wurden. Ein verschlossener Raum kann nicht verlässlich mitkalkuliert werden.

Fest eingebaute Möbel, Bodenbeläge und technische Anlagen werden gesondert besprochen. Es macht einen Unterschied, ob nur der Inhalt eines Schranks oder auch der Schrank selbst entfernt werden soll. Anschlüsse und erforderliche Facharbeiten müssen vor einer Demontage geklärt sein.

Wenn Sie weiter weg wohnen

Für einen Auftrag in Baden, Amstetten oder einem kleineren Ort brauchen wir die vollständige Objektadresse. Der Bezirksname allein reicht nicht. Nennen Sie außerdem eine Person, die den Zugang ermöglichen kann, und sagen Sie uns, wann Sie selbst erreichbar sind. So lässt sich die Besichtigung mit möglichst wenigen Wegen abstimmen.

Legen Sie vor dem Termin fest, wer Änderungen bestätigen darf und wie die Abnahme erfolgen soll. Wenn Fotos zur Abstimmung oder eine Schlüsselübergabe an eine andere Person gewünscht sind, vereinbaren wir das vorab. Eine sichere Schlüsselübergabe wird konkret abgesprochen; legen Sie Schlüssel nicht einfach ungesichert beim Haus ab.

Wie setzt sich der Preis zusammen?

Für das Angebot zählen Menge und Art der Gegenstände, die betroffenen Räume, Stiegen, Tragewege und vereinbarte Demontagen. Ein Haus mit leicht erreichbarer Garage kann einen anderen Aufwand haben als eine kleinere Wohnung ohne Lift. Quadratmeter allein ergeben deshalb noch keinen belastbaren Räumungspreis.

Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Für Fahrten außerhalb Wiens veröffentlichen wir einen Richtwert von 0,90 € pro gefahrenem Kilometer (inkl. 20 % USt.). Welche Strecke und welche Anfahrtskosten für Ihr Objekt berücksichtigt werden, steht im konkreten Angebot. Fragen Sie nach, wenn eine Position oder eine gewünschte Zusatzarbeit noch unklar ist.

Alte Möbel sind nicht automatisch wertlos – oder wertvoll

Ein gut erhaltenes Stück kann sich für eine Wertanrechnung eignen. Ob das tatsächlich möglich ist, hängt unter anderem von Zustand und Verwertbarkeit ab und wird nach Prüfung besprochen. Schicken Sie bei besonderen Stücken zusätzlich eine Nahaufnahme und bekannte Angaben mit; verdeckte Schäden oder fehlende Teile können die Einschätzung verändern.

Eine mögliche Anrechnung gehört nachvollziehbar in die Vereinbarung. Daraus lässt sich vor der Besichtigung weder eine kostenlose Räumung noch ein bestimmter Erlös ableiten. Erinnerungsstücke müssen Sie auch dann nicht abgeben, wenn sie einen Verkaufswert haben.

Bis zur Rückgabe mitdenken

Soll eine Mietwohnung übergeben oder ein Haus für die nächste Nutzung vorbereitet werden? Klären Sie frühzeitig, welche Einbauten bleiben sollen. Die vereinbarte Räumung endet mit dem abgegrenzten Umfang; eine umfassende Reinigung, Reparaturen oder Renovierungsarbeiten sind eigene Aufgaben.

Am Ende werden die geräumten Bereiche und die zurückbehaltenen Gegenstände mit der Vereinbarung abgeglichen. Wenn eine Verwaltung oder eine andere berechtigte Person übernimmt, brauchen wir deren Kontaktdaten und den abgestimmten Termin. Lieber vorab eine Rückfrage mehr als bei der Übergabe eine überraschende Forderung.

Beim ersten Besuch den Bestand erfassen, ohne alles auszuräumen

Nach einem Todesfall ist ein Rundgang durch die Räume oft schon viel auf einmal. Sie müssen dabei noch keine endgültige Auswahl treffen. Notieren Sie zunächst, welche Bereiche zum Haushalt gehören und wo persönliche Unterlagen, Schlüssel oder bereits zugesagte Gegenstände liegen. Geschlossene Kästen und gefüllte Nebenräume werden als solche erfasst.

Die Übersicht soll den Bestand verständlich machen, keine Bewertung vorwegnehmen. Eine fotografierte Zimmeransicht mit kurzer Notiz ist meist nützlicher als viele unzugeordnete Detailbilder. Sagen Sie auch, welche Räume Sie noch nicht öffnen konnten. Daraus ergibt sich, was für eine vollständige Besichtigung noch vorbereitet werden muss.

Änderungen nach der ersten Auswahl nachvollziehbar halten

Zwischen Besichtigung und Räumung ändern Angehörige mitunter ihre Entscheidung. Ein Tisch wird doch übernommen, eine Sammlung bleibt vorerst und ein Kasten soll nun ebenfalls weg. Solche Änderungen sind möglich, müssen aber in die aktuelle Vereinbarung übernommen werden. Die ursprünglichen Fotos allein zeigen dann nicht mehr den richtigen Umfang.

Benennen Sie die Änderung möglichst konkret mit Raum, Gegenstand und neuer Zuordnung. Prüfen Sie, ob sich dadurch eine geplante Wertanrechnung oder ein begleitender Transport verändert. Wer die Mitteilung macht, muss die betreffende Entscheidung bestätigen dürfen. Bei widersprüchlichen Angaben bleibt der Punkt bis zur Klärung offen.

Gesuchte persönliche Dinge vor Beginn benennen

Vielleicht fehlt noch ein bestimmter Ordner, ein Schlüsselbund oder ein Fotoalbum. Sagen Sie uns vor der Ausführung, wonach gesucht wird und wo es zuletzt vermutet wurde. Ein konkreter Hinweis lässt sich in die Abstimmung aufnehmen. Die allgemeine Erwartung, dass jeder unbekannte Inhalt bewertet und vollständig durchsucht wird, ist dagegen kein klar beschriebener Räumungsauftrag.

Vereinbaren Sie, wie bei entsprechenden Funden vorgegangen und wer kontaktiert wird. Eine Wiederauffindung kann nicht zugesagt werden. Wenn ein Bereich noch persönlich durchgesehen werden muss, bleibt er zunächst ausgenommen. Das verhindert, dass eine dringende Suche erst beginnt, während dort bereits geräumt werden soll.

Zusammengehörige Gegenstände nicht vorschnell trennen

Bei Geschirr, Werkzeug oder Sammlungen können einzelne Teile über mehrere Räume verteilt sein. Bewahren Sie bekannte Zusammenhänge für die persönliche Auswahl und eine mögliche Bewertung, soweit das ohne großen Aufwand möglich ist. Beschreibungen, Zubehör oder vorhandene Unterlagen zeigen manchmal besser als der erste Eindruck, was zusammengehört.

Daraus entsteht keine automatische Zusage für einen Ankauf. Zustand, Vollständigkeit und Verwertbarkeit werden erst geprüft. Entscheiden Sie außerdem, ob bestimmte Teile in der Familie bleiben sollen. Eine Anrechnung für einen Bestand muss neu betrachtet werden, wenn wesentliche Stücke vorher entnommen werden. Beide Entscheidungen gehören deshalb zeitlich zusammen.

Geliehene und fremde Gegenstände gesondert kennzeichnen

Nicht alles im Haus muss zum freigegebenen Nachlass gehören. Es können geliehene Werkzeuge, abgestellte Kartons eines Angehörigen oder Gegenstände aus einer gemeinsamen Nutzung darunter sein. Stellen Sie erkennbare fremde Bestände für die Klärung zurück. Die Räumung ist nicht der passende Zeitpunkt, um unklare Eigentumsfragen praktisch zu entscheiden.

Bei vermieteten oder weiterhin bewohnten Gebäudeteilen wird besonders genau abgegrenzt, welche Räume zum Auftrag gehören. Ein Schlüssel für eine gemeinsame Tür gibt nicht automatisch alle Bereiche dahinter frei. Notieren Sie Zugangsgrenzen ebenso sorgfältig wie Möbel zum Behalten und informieren Sie die benannte Kontaktperson über diese Ausnahmen.

Auch unscheinbare Bestände können den Umfang verändern

Bücher in mehreren Kästen, Geschirr, gefüllte Laden und dicht gestellte Regale fallen auf Übersichtsfotos wenig auf. Ihr Abtragen kann aber einen erheblichen Teil der Arbeit ausmachen. Zeigen Sie deshalb auch typische Schrankinhalte und geben Sie an, ob nur Möbel oder der gesamte Inhalt entfernt werden soll.

Bei Nebenräumen kommen häufig andere Materialarten dazu. Unbekannte Gebinde, technische Geräte oder schwer zuzuordnende Reste werden gesondert besprochen. Sie müssen diese für die Anfrage nicht öffnen oder sortieren. Beschreiben Sie den erkennbaren Zustand. Ob und wie solche Teile übernommen werden können, wird ausdrücklich geklärt.

Vor der Beauftragung drei Dinge im Angebot abgleichen

Prüfen Sie zuerst die Bereiche: Sind Wohnung, Keller und gegebenenfalls Nebengebäude richtig erfasst? Dann die Arbeiten: Gehören notwendige Demontagen und die vereinbarte Entsorgung dazu? Schließlich das Ergebnis: Was bleibt stehen und in welchem Zustand werden die betroffenen Räume übergeben? Mit diesen Angaben lässt sich das Angebot zum tatsächlichen Bedarf zuordnen.

Besprechen Sie offene Positionen vor der Durchführung. Der Auftrag sollte auch dann verständlich sein, wenn eine andere berechtigte Person die Abnahme übernimmt. Eine nachträglich gewünschte Reinigung oder die Entfernung bislang ausgenommener Einbauten ist kein bloßes Detail, sondern kann den Umfang und Preis verändern.

Den Zugang zum leeren Objekt ebenfalls organisieren

Wenn nach der Räumung niemand regelmäßig im Haus ist, braucht der Abschluss einen festen Ansprechpartner. Vereinbaren Sie, wer die Schlüssel erhält und wer den geräumten Umfang prüft. Auch der Zugang für nachfolgende Betriebe sollte geklärt sein, ohne dass Schlüssel ungesichert am Objekt zurückbleiben.

Die Räumung erledigt nicht automatisch laufende Verträge, technische Betreuung oder anstehende Reparaturen. Diese Aufgaben bleiben getrennt zu organisieren. Für unseren Abschluss zählt der vereinbarte Bestand. Werden einzelne Zimmer bewusst eingerichtet belassen, sollte die Person bei der Abnahme diese Entscheidung kennen, damit daraus keine vermeintlich unerledigte Arbeit entsteht.

Vorab gut informiert

Ihre Fragen. Klare Antworten.

Alles Weitere besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

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Kann ich schon vor Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens anfragen?

Ja, Sie können die Situation schildern und eine Besichtigung besprechen. Ob und wann Gegenstände geräumt werden dürfen, muss die berechtigte Person mit der zuständigen Stelle klären. Eine Anfrage ersetzt diese Freigabe nicht.

Räumen Sie auch Verlassenschaften außerhalb der größeren Städte?

Ja, wir nehmen Anfragen aus Niederösterreich an. Nennen Sie Ort, genaue Adresse, Räume und Zeitrahmen; Zugang, Anfahrt und Termin werden für das Objekt abgestimmt.

Müssen alle Angehörigen bei der Besichtigung dabei sein?

Nicht zwingend. Hilfreich ist eine abgestimmte Auswahl und eine Kontaktperson, die die nötigen Entscheidungen treffen darf. Noch strittige Gegenstände werden nicht einfach dem Räumungsumfang zugerechnet.

Kann nur ein Teil des Nachlasses geräumt werden?

Ja. Markieren oder beschreiben Sie genau, welche Möbel und Räume betroffen sind. Alles, was bleibt oder erst später entschieden wird, nehmen wir aus dem vereinbarten Auftrag aus.

Wer bezahlt die Verlassenschaftsräumung?

Vor der Beauftragung müssen Auftraggeber und Rechnungsadressat feststehen. Ob Kosten aus der Verlassenschaft getragen oder später ersetzt werden können, klären Sie mit der zuständigen rechtlichen Stelle; wir können das nicht verbindlich beurteilen.

Was ist mit Werkzeug, Farben oder alten Geräten in der Werkstatt?

Zeigen Sie diese Dinge bei der Besichtigung. Unbekannte Behälter, technische Anlagen und besondere Materialien werden getrennt besprochen. Sie gehören nicht automatisch zum gewöhnlichen Hausrat.

Kann ich einen Übergabetermin mit dem Vermieter vorgeben?

Nennen Sie die Frist gleich bei der Anfrage. Wir prüfen die Terminmöglichkeiten und den nötigen Umfang. Ein konkreter Termin ist erst nach Abstimmung zugesagt.

Reichen Fotos für den ersten Kontakt?

Für einen Überblick sind Fotos der Räume und Zugänge hilfreich. Verdeckte Bereiche, Keller und Nebengebäude sollten erwähnt werden. Für die verbindliche Umfangs- und Preisabstimmung kann eine Besichtigung erforderlich sein.

Können wir einen Bereich für später ungeöffnet lassen?

Ja, wenn dieser Bereich ausdrücklich vom Auftrag ausgenommen wird und die übrigen Arbeiten dadurch planbar bleiben. Benennen Sie ihn bereits bei der Besichtigung. Soll er später doch geräumt werden, müssen Zugang, tatsächlicher Bestand und zusätzlicher Aufwand neu abgestimmt werden.

Was ist, wenn nach der Besichtigung mehrere Möbel übernommen werden?

Teilen Sie die konkreten Stücke und den Zeitpunkt der Entnahme mit. Danach wird der verbleibende Umfang abgeglichen. Bei einer vorgesehenen Wertanrechnung oder einem begleitenden Transport kann sich mehr ändern als nur die Menge der abzutransportierenden Möbel.

Müssen wir vor dem Angebot jedes Buch und jedes Geschirrteil zählen?

Nein. Für die Umfangsklärung sind gefüllte Regale, Schränke und typische Inhalte wichtig, keine lückenlose Stückzählung gewöhnlichen Hausrats. Besondere Sammlungen, schwere Bestände oder persönliche Ausnahmen sollten Sie jedoch ausdrücklich zeigen und von der allgemeinen Freigabe unterscheiden.

Kann die Räumung das Auffinden eines fehlenden Dokuments garantieren?

Nein. Beschreiben Sie gesuchte Gegenstände und mögliche Ablageorte vor Beginn. Wir besprechen den gewünschten Umgang mit Funden. Wenn Dokumente zwingend noch persönlich geprüft werden müssen, sollte der betreffende Bereich bis zu dieser Entscheidung ausgenommen bleiben.

Kann eine Hausverwaltung die Abnahme übernehmen?

Das lässt sich organisatorisch abstimmen, sofern ihre Rolle und die nötige Berechtigung geklärt sind. Die Person braucht den vereinbarten Umfang einschließlich aller Ausnahmen. Die Übernahme des Schlüssels allein bedeutet nicht, dass sie auch offene Entscheidungen über Nachlassgegenstände treffen darf.

Reden wir über Ihre Räumung

Der erste Schritt: kurz anfragen.

Wir besprechen, was weg soll, was bleibt und wie wir die Räumung angehen.