Wer gibt die Räumung frei?
Bevor Gegenstände das Objekt verlassen, muss feststehen, wer sie freigeben und den Auftrag erteilen darf. Ein Schlüssel allein beantwortet diese Frage nicht. Wenn die Zuständigkeit noch offen ist, klären Sie sie mit der zuständigen Gerichtskommissärin oder dem Gerichtskommissär. Eine Besichtigung lässt sich davon getrennt besprechen; sie ist noch keine Freigabe zum Ausräumen.
Das österreichische Verlassenschaftsverfahren wird von Notarinnen und Notaren im Auftrag des Bezirksgerichts durchgeführt. Wir übernehmen die praktische Räumung. Fragen zur Erbberechtigung, zur Verfügung über einzelne Sachen oder zur Kostentragung gehören zur zuständigen rechtlichen Stelle.
Was bleibt in der Familie?
Beim ersten Durchsehen tauchen oft Dinge auf, an die lange niemand gedacht hat: Fotos in einer Lade, Briefe zwischen Büchern oder Werkzeug, das jemand übernehmen möchte. Reservieren Sie dafür einen Bereich, der von der Räumung ausgenommen bleibt. Eine Liste mit Foto und Namen hilft, wenn mehrere Angehörige mitentscheiden.
Ungeklärte Stücke bleiben zunächst außerhalb des Auftrags. Sagen Sie uns auch, wie wir mit Gegenständen umgehen sollen, die erst beim Ausräumen auffallen. Eine erreichbare Kontaktperson und eine vereinbarte Rückfrage ersparen Entscheidungen unter Zeitdruck. Persönliche Unterlagen sollten Sie möglichst vor dem Termin sichern.
Wohnung, Haus und die vergessenen Nebenräume
Zur Wohnung gehört vielleicht ein Kellerabteil; zum Haus kommen Garage, Werkstatt oder ein Schuppen. Für ein vollständiges Angebot müssen diese Bereiche zugänglich sein. Gehen Sie bei der Besichtigung auch Räume durch, die seit Jahren kaum benutzt wurden. Ein verschlossener Raum kann nicht verlässlich mitkalkuliert werden.
Fest eingebaute Möbel, Bodenbeläge und technische Anlagen werden gesondert besprochen. Es macht einen Unterschied, ob nur der Inhalt eines Schranks oder auch der Schrank selbst entfernt werden soll. Anschlüsse und erforderliche Facharbeiten müssen vor einer Demontage geklärt sein.
Wenn Sie weiter weg wohnen
Für einen Auftrag in Baden, Amstetten oder einem kleineren Ort brauchen wir die vollständige Objektadresse. Der Bezirksname allein reicht nicht. Nennen Sie außerdem eine Person, die den Zugang ermöglichen kann, und sagen Sie uns, wann Sie selbst erreichbar sind. So lässt sich die Besichtigung mit möglichst wenigen Wegen abstimmen.
Legen Sie vor dem Termin fest, wer Änderungen bestätigen darf und wie die Abnahme erfolgen soll. Wenn Fotos zur Abstimmung oder eine Schlüsselübergabe an eine andere Person gewünscht sind, vereinbaren wir das vorab. Eine sichere Schlüsselübergabe wird konkret abgesprochen; legen Sie Schlüssel nicht einfach ungesichert beim Haus ab.
Wie setzt sich der Preis zusammen?
Für das Angebot zählen Menge und Art der Gegenstände, die betroffenen Räume, Stiegen, Tragewege und vereinbarte Demontagen. Ein Haus mit leicht erreichbarer Garage kann einen anderen Aufwand haben als eine kleinere Wohnung ohne Lift. Quadratmeter allein ergeben deshalb noch keinen belastbaren Räumungspreis.
Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Für Fahrten außerhalb Wiens veröffentlichen wir einen Richtwert von 0,90 € pro gefahrenem Kilometer (inkl. 20 % USt.). Welche Strecke und welche Anfahrtskosten für Ihr Objekt berücksichtigt werden, steht im konkreten Angebot. Fragen Sie nach, wenn eine Position oder eine gewünschte Zusatzarbeit noch unklar ist.
Alte Möbel sind nicht automatisch wertlos – oder wertvoll
Ein gut erhaltenes Stück kann sich für eine Wertanrechnung eignen. Ob das tatsächlich möglich ist, hängt unter anderem von Zustand und Verwertbarkeit ab und wird nach Prüfung besprochen. Schicken Sie bei besonderen Stücken zusätzlich eine Nahaufnahme und bekannte Angaben mit; verdeckte Schäden oder fehlende Teile können die Einschätzung verändern.
Eine mögliche Anrechnung gehört nachvollziehbar in die Vereinbarung. Daraus lässt sich vor der Besichtigung weder eine kostenlose Räumung noch ein bestimmter Erlös ableiten. Erinnerungsstücke müssen Sie auch dann nicht abgeben, wenn sie einen Verkaufswert haben.
Bis zur Rückgabe mitdenken
Soll eine Mietwohnung übergeben oder ein Haus für die nächste Nutzung vorbereitet werden? Klären Sie frühzeitig, welche Einbauten bleiben sollen. Die vereinbarte Räumung endet mit dem abgegrenzten Umfang; eine umfassende Reinigung, Reparaturen oder Renovierungsarbeiten sind eigene Aufgaben.
Am Ende werden die geräumten Bereiche und die zurückbehaltenen Gegenstände mit der Vereinbarung abgeglichen. Wenn eine Verwaltung oder eine andere berechtigte Person übernimmt, brauchen wir deren Kontaktdaten und den abgestimmten Termin. Lieber vorab eine Rückfrage mehr als bei der Übergabe eine überraschende Forderung.
Beim ersten Besuch den Bestand erfassen, ohne alles auszuräumen
Nach einem Todesfall ist ein Rundgang durch die Räume oft schon viel auf einmal. Sie müssen dabei noch keine endgültige Auswahl treffen. Notieren Sie zunächst, welche Bereiche zum Haushalt gehören und wo persönliche Unterlagen, Schlüssel oder bereits zugesagte Gegenstände liegen. Geschlossene Kästen und gefüllte Nebenräume werden als solche erfasst.
Die Übersicht soll den Bestand verständlich machen, keine Bewertung vorwegnehmen. Eine fotografierte Zimmeransicht mit kurzer Notiz ist meist nützlicher als viele unzugeordnete Detailbilder. Sagen Sie auch, welche Räume Sie noch nicht öffnen konnten. Daraus ergibt sich, was für eine vollständige Besichtigung noch vorbereitet werden muss.
Änderungen nach der ersten Auswahl nachvollziehbar halten
Zwischen Besichtigung und Räumung ändern Angehörige mitunter ihre Entscheidung. Ein Tisch wird doch übernommen, eine Sammlung bleibt vorerst und ein Kasten soll nun ebenfalls weg. Solche Änderungen sind möglich, müssen aber in die aktuelle Vereinbarung übernommen werden. Die ursprünglichen Fotos allein zeigen dann nicht mehr den richtigen Umfang.
Benennen Sie die Änderung möglichst konkret mit Raum, Gegenstand und neuer Zuordnung. Prüfen Sie, ob sich dadurch eine geplante Wertanrechnung oder ein begleitender Transport verändert. Wer die Mitteilung macht, muss die betreffende Entscheidung bestätigen dürfen. Bei widersprüchlichen Angaben bleibt der Punkt bis zur Klärung offen.
Gesuchte persönliche Dinge vor Beginn benennen
Vielleicht fehlt noch ein bestimmter Ordner, ein Schlüsselbund oder ein Fotoalbum. Sagen Sie uns vor der Ausführung, wonach gesucht wird und wo es zuletzt vermutet wurde. Ein konkreter Hinweis lässt sich in die Abstimmung aufnehmen. Die allgemeine Erwartung, dass jeder unbekannte Inhalt bewertet und vollständig durchsucht wird, ist dagegen kein klar beschriebener Räumungsauftrag.
Vereinbaren Sie, wie bei entsprechenden Funden vorgegangen und wer kontaktiert wird. Eine Wiederauffindung kann nicht zugesagt werden. Wenn ein Bereich noch persönlich durchgesehen werden muss, bleibt er zunächst ausgenommen. Das verhindert, dass eine dringende Suche erst beginnt, während dort bereits geräumt werden soll.
Zusammengehörige Gegenstände nicht vorschnell trennen
Bei Geschirr, Werkzeug oder Sammlungen können einzelne Teile über mehrere Räume verteilt sein. Bewahren Sie bekannte Zusammenhänge für die persönliche Auswahl und eine mögliche Bewertung, soweit das ohne großen Aufwand möglich ist. Beschreibungen, Zubehör oder vorhandene Unterlagen zeigen manchmal besser als der erste Eindruck, was zusammengehört.
Daraus entsteht keine automatische Zusage für einen Ankauf. Zustand, Vollständigkeit und Verwertbarkeit werden erst geprüft. Entscheiden Sie außerdem, ob bestimmte Teile in der Familie bleiben sollen. Eine Anrechnung für einen Bestand muss neu betrachtet werden, wenn wesentliche Stücke vorher entnommen werden. Beide Entscheidungen gehören deshalb zeitlich zusammen.
Geliehene und fremde Gegenstände gesondert kennzeichnen
Nicht alles im Haus muss zum freigegebenen Nachlass gehören. Es können geliehene Werkzeuge, abgestellte Kartons eines Angehörigen oder Gegenstände aus einer gemeinsamen Nutzung darunter sein. Stellen Sie erkennbare fremde Bestände für die Klärung zurück. Die Räumung ist nicht der passende Zeitpunkt, um unklare Eigentumsfragen praktisch zu entscheiden.
Bei vermieteten oder weiterhin bewohnten Gebäudeteilen wird besonders genau abgegrenzt, welche Räume zum Auftrag gehören. Ein Schlüssel für eine gemeinsame Tür gibt nicht automatisch alle Bereiche dahinter frei. Notieren Sie Zugangsgrenzen ebenso sorgfältig wie Möbel zum Behalten und informieren Sie die benannte Kontaktperson über diese Ausnahmen.
Auch unscheinbare Bestände können den Umfang verändern
Bücher in mehreren Kästen, Geschirr, gefüllte Laden und dicht gestellte Regale fallen auf Übersichtsfotos wenig auf. Ihr Abtragen kann aber einen erheblichen Teil der Arbeit ausmachen. Zeigen Sie deshalb auch typische Schrankinhalte und geben Sie an, ob nur Möbel oder der gesamte Inhalt entfernt werden soll.
Bei Nebenräumen kommen häufig andere Materialarten dazu. Unbekannte Gebinde, technische Geräte oder schwer zuzuordnende Reste werden gesondert besprochen. Sie müssen diese für die Anfrage nicht öffnen oder sortieren. Beschreiben Sie den erkennbaren Zustand. Ob und wie solche Teile übernommen werden können, wird ausdrücklich geklärt.
Vor der Beauftragung drei Dinge im Angebot abgleichen
Prüfen Sie zuerst die Bereiche: Sind Wohnung, Keller und gegebenenfalls Nebengebäude richtig erfasst? Dann die Arbeiten: Gehören notwendige Demontagen und die vereinbarte Entsorgung dazu? Schließlich das Ergebnis: Was bleibt stehen und in welchem Zustand werden die betroffenen Räume übergeben? Mit diesen Angaben lässt sich das Angebot zum tatsächlichen Bedarf zuordnen.
Besprechen Sie offene Positionen vor der Durchführung. Der Auftrag sollte auch dann verständlich sein, wenn eine andere berechtigte Person die Abnahme übernimmt. Eine nachträglich gewünschte Reinigung oder die Entfernung bislang ausgenommener Einbauten ist kein bloßes Detail, sondern kann den Umfang und Preis verändern.
Den Zugang zum leeren Objekt ebenfalls organisieren
Wenn nach der Räumung niemand regelmäßig im Haus ist, braucht der Abschluss einen festen Ansprechpartner. Vereinbaren Sie, wer die Schlüssel erhält und wer den geräumten Umfang prüft. Auch der Zugang für nachfolgende Betriebe sollte geklärt sein, ohne dass Schlüssel ungesichert am Objekt zurückbleiben.
Die Räumung erledigt nicht automatisch laufende Verträge, technische Betreuung oder anstehende Reparaturen. Diese Aufgaben bleiben getrennt zu organisieren. Für unseren Abschluss zählt der vereinbarte Bestand. Werden einzelne Zimmer bewusst eingerichtet belassen, sollte die Person bei der Abnahme diese Entscheidung kennen, damit daraus keine vermeintlich unerledigte Arbeit entsteht.
