Einen Besuch am Objekt gut vorbereiten
Wenn Sie nicht in der Nähe wohnen, möchten Sie vielleicht mit einem Termin möglichst viel klären. Für die Anfrage brauchen wir zunächst die genaue Adresse und einen Überblick über die Räume. Sagen Sie, wer den Zugang ermöglichen kann und in welchen Bereichen Gegenstände stehen, die für einen Ankauf geprüft werden sollen.
Die Besichtigung kann die Räumung und diese Auswahl gemeinsam erfassen. Dazu müssen die entsprechenden Räume zugänglich sein. Ein verschlossener Keller oder ein nicht erreichbares Nebengebäude bleibt ein offener Punkt. Solche Bereiche lassen sich nicht allein aus der Beschreibung des Wohnhauses verlässlich mitbewerten.
Zusammengehörige Stücke nicht vorschnell auseinandernehmen
Bei einem über längere Zeit gewachsenen Haushalt können Zubehör, Unterlagen und einzelne Teile an verschiedenen Stellen liegen. Eine Tischgruppe lässt sich anders einordnen, wenn Anzahl und Zustand der Stühle bekannt sind. Bei Geräten kann fehlendes Zubehör relevant sein. Halten Sie solche Angaben in einer kurzen Übersicht fest.
Fotografieren Sie größere Zusammenstellungen zunächst vollständig und anschließend erkennbare Details. Nennen Sie, was fehlt oder beschädigt ist. Sie müssen weder historische Daten vermuten noch einen bestimmten Wert angeben. Für die erste Prüfung sind verlässliche Angaben zum vorhandenen Bestand hilfreicher als eine möglichst hohe Schätzung.
Auswahl und Berechtigung gehören zusammen
Nicht alles im Haus muss Teil derselben Verlassenschaft sein. Gegenstände können einer noch dort wohnenden Person gehören oder bereits jemand anderem zugesagt sein. Kennzeichnen Sie diese Stücke und nehmen Sie sie aus der Anfrage zur Übernahme heraus. Ein gemeinsamer Standort ist kein ausreichender Grund, den gesamten Inhalt anzubieten.
Bei offenen Zuständigkeiten wenden Sie sich vor einer Verkaufs- oder Anrechnungsvereinbarung an das zuständige Notariat beziehungsweise Ihre rechtliche Vertretung. Das Verlassenschaftsverfahren ist ein Gerichtsverfahren; die praktische Besichtigung durch Rapid ersetzt die Klärung der Befugnis nicht. Persönliche Erinnerungsstücke können unabhängig von einer möglichen Verwertbarkeit erhalten bleiben.
Was wir für eine mögliche Übernahme wissen müssen
Bei Möbeln interessieren unter anderem Zustand, Maße und Vollständigkeit. Bei Geräten sind Modell und bekannte Defekte hilfreich. Beschreiben Sie auch, ob etwas länger in einem feuchten Nebenraum gestanden hat oder ob Schäden erkennbar sind. Für eine Anfrage müssen Sie ein Gerät nicht eigens wieder in Betrieb nehmen.
Ob ein Stück übernommen werden kann, hängt von seiner tatsächlichen Verwertbarkeit ab. Ein hoher früherer Kaufpreis oder eine lange Lagerzeit ergeben keine Ankaufsgarantie. Wenn bei einer Sammlung ein besonderer Wert vermutet wird, können Sie eine unabhängige Fachbewertung erwägen. Unsere Prüfung im Zusammenhang mit der Räumung ist kein Gutachten.
Zugang und Abholaufwand mit berücksichtigen
Ein großer Schrank im Obergeschoss kann eine Demontage brauchen; ein Stück in einem hinteren Gebäudeteil muss durch mehrere Türen getragen werden. Nennen Sie Treppen, enge Durchgänge und bekannte Einschränkungen schon vor der Besichtigung. Eine mögliche Ladestelle und der Weg dorthin gehören ebenso zum Bild wie die Gegenstände selbst.
Das gilt für ein Objekt bei Neusiedl am See genauso wie für ein Haus im Raum Güssing oder Jennersdorf. Aus dem Ortsnamen allein ergibt sich keine konkrete Anfahrt. Außerhalb Wiens ist 0,90 € pro gefahrenem Kilometer (inkl. 20 % USt.) als Richtwert veröffentlicht; Strecke und Kosten werden für das Angebot abgestimmt.
Ankauf oder Wertanrechnung verständlich festhalten
Wird eine Übernahme vereinbart, soll klar sein, welche Stücke sie umfasst und wie sie im Auftrag berücksichtigt werden. Lassen Sie sich erläutern, welcher Räumungsumfang angeboten wird und welchen Einfluss die mögliche Anrechnung auf den zu zahlenden Betrag hat. So bleiben Leistung und Gegenstände nachvollziehbar.
Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Eine allgemeine Zusage, dass verwertbare Stücke die gesamte Räumung bezahlen, lässt sich daraus nicht ableiten. Ändert sich der Bestand nach der Besichtigung, etwa durch eine Abholung innerhalb der Familie, muss auch die Vereinbarung entsprechend geprüft werden.
Wenn einzelne Sachen zunächst bleiben sollen
Vielleicht möchten Sie manche Möbel noch selbst anbieten oder später innerhalb der Familie verteilen. Das lässt sich von den bereits entschiedenen Gegenständen trennen. Legen Sie fest, wo die zurückbehaltenen Stücke verbleiben und ob dieser Bereich während der Räumung zugänglich bleiben muss.
Für eine geplante Hausübergabe helfen verbindliche Abholabsprachen mit den jeweiligen Empfängern. Wenn eine private Weitergabe nicht zustande kommt, teilen Sie uns das vor der Durchführung mit. Erst dann kann geklärt werden, ob die zusätzlichen Gegenstände in den Räumungsumfang aufgenommen werden. Eine nicht zustande gekommene Übernahme entscheidet nicht automatisch über die Entsorgung.
