Sammelstelle, Händler oder Abholung?
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten können Sie an den dafür vorgesehenen kommunalen Sammelstellen und Rücknahmestellen grundsätzlich kostenlos abgeben. Prüfen Sie vor der Fahrt, ob die Stelle Ihr Gerät annimmt, welche Herkunftsnachweise verlangt werden und wie die Anlieferung organisiert ist. Möbel, Bauschutt oder andere Gegenstände werden dadurch nicht automatisch ebenfalls kostenlos übernommen.
Wenn Sie gerade ein neues Gerät kaufen, fragen Sie den Händler gleich nach der Altgeräterücknahme. Halten Sie fest, ob das alte Gerät bei Lieferung aus der Wohnung mitgenommen wird, wo es bereitstehen muss und welche Arbeiten zusätzlich kosten. Die Rücknahme und das Abklemmen einer eingebauten Maschine sind unterschiedliche Aufgaben.
Wer trägt die Waschmaschine aus dem Bad?
Nennen Sie Gerätetyp, Standort und Stockwerk. Wichtig ist auch, ob die Maschine frei steht, unter einer Arbeitsplatte eingebaut ist oder zusammen mit einem Trockner aufgestellt wurde. Ein Lift hilft nur, wenn Gerät und Transportmittel tatsächlich hineinpassen; enge Türen und Stufen davor gehören ebenfalls zur Beschreibung.
Ist die Waschmaschine noch angeschlossen, klären Sie das fachgerechte Trennen der Anschlüsse vor dem Termin. Eine Abholanfrage umfasst nicht automatisch Installationsarbeiten. Beschreiben Sie auch einen bekannten Defekt, Undichtigkeiten oder zurückgebliebenes Wasser. Ziehen Sie ein schweres Gerät nicht allein aus einer Nische, nur um es für ein Foto besser zu zeigen.
- Waschmaschine und gegebenenfalls Trockner einzeln angeben.
- Einbau, Unterbau oder übereinander aufgestellte Geräte erwähnen.
- Zuständigkeit für Anschlüsse und sicheren Zugang vor der Abholung festlegen.
Kühlschrank und Gefriertruhe vorbereiten
Bei Kühlgeräten zählen neben den Maßen auch Bauart und Zugang. Ein freistehender Kühlschrank lässt sich anders bewegen als ein Gerät hinter einer Möbelfront oder eine große Gefriertruhe im Keller. Geben Sie an, ob Verkleidungen entfernt werden müssen und wie breit Türen und Stiegen sind.
Räumen Sie Lebensmittel rechtzeitig aus und stimmen Sie das Abschalten beziehungsweise Abtauen nach Herstellerhinweisen ab. Sorgen Sie dabei dafür, dass Tauwasser keine Schäden verursacht. Gehäuse und Kältekreislauf bleiben unbeschädigt; zerlegen Sie das Gerät nicht, um es leichter tragen zu können. Ein gewerbliches Kühlgerät oder eine große Kühlanlage muss ausdrücklich als solches angefragt werden.
Fernseher, Kleingeräte, Lampen und Akkus getrennt nennen
Zum Elektroschrott gehören nicht nur große Haushaltsgeräte. Auch Bildschirmgeräte, viele Lampen und Geräte mit Akkus brauchen einen passenden Rückgabeweg. Stellen Sie eine kurze Liste zusammen, statt alles als „diverse Kleinteile“ zu melden. Das verhindert, dass bei einer Möbelabholung unvermutet weitere Abfallarten hinzukommen.
Bei Handys, Computern und anderen Speichermedien sichern Sie zuerst Ihre Daten und entfernen persönliche Zugänge. Beachten Sie für ein Zurücksetzen die Hinweise des Herstellers. Herausnehmbare Batterien oder Akkus werden nach den Vorgaben der Sammelstelle getrennt abgegeben. Eingebaute Akkus nicht gewaltsam ausbauen; beschädigte Geräte vorab beschreiben.
Was gilt bei der Rücknahme im Handel?
Beim Kauf eines neuen Haushaltsgeräts ist die Rücknahme eines gleichartigen Altgeräts grundsätzlich vorgesehen. Für kleine Geschäfte gibt es eine Ausnahme, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und darüber informieren. Im Versandhandel kann die Rücknahme auch über benannte Abgabestellen erfolgen. Lassen Sie sich deshalb den konkreten Weg vor dem Kauf erklären.
Seit 1. Oktober 2026 gilt zusätzlich eine kostenlose Rücknahme ohne Neukauf für bestimmte sehr kleine Geräte aus privaten Haushalten mit Batterie: Keine äußere Abmessung darf über 25 Zentimeter liegen. Die Regel betrifft entsprechende Händler mit mindestens 25 Quadratmetern Verkaufsfläche und die von ihnen verkaufte Geräteart in üblicher Anzahl. Für eine Waschmaschine oder einen Kühlschrank gilt diese Kleingeräteregel nicht.
Welche Kosten können trotz kostenloser Rückgabe entstehen?
Die Annahme eines Altgeräts und die Arbeiten davor sind auseinanderzuhalten. Ein Gerät aus dem vierten Stock zu tragen, aus einer Küche auszubauen oder mit weiteren Möbeln abzutransportieren, verursacht eigenen Aufwand. Fragen Sie nach dem Gesamtumfang: Wer trennt Anschlüsse, wer trägt, welche Fahrt ist enthalten und wohin kommt das Gerät?
Rapid bespricht eine mögliche Übernahme im Rahmen Ihrer Räumung anhand der Geräteliste. Entsorgungsleistungen führt unser Partner Herbert Palmetzhofer GmbH durch; besondere Geräte und Materialien werden vorab geprüft. Welche Geräte mitgenommen werden können und was die Arbeiten kosten, klären wir vor der Beauftragung. Ihr Angebot hält den vereinbarten Umfang fest.
Auch bei kommunalen Sammlungen genau hinsehen
Die örtlichen Annahmelisten unterscheiden sich. Linz nennt bei seiner angemeldeten Sperrmüllabholung beispielsweise bestimmte Haushaltsgeräte in der Metallgruppe. Daraus folgt keine allgemeine Freigabe für alle Elektrogeräte bei jeder Sperrmüllsammlung. Entscheidend ist die aktuelle Liste des zuständigen Anbieters.
In Wien, Niederösterreich, im Burgenland und in der Steiermark helfen die jeweilige Gemeinde, der Abfallverband oder die kommunale Sammelstelle bei der Zuordnung. Geben Sie auch an, wenn jemand anderes für Sie anliefert. Regeln für private Haushalte lassen sich nicht ungeprüft auf gewerbliche Anlieferungen übertragen.
