Waren vor der Einrichtung zuordnen
Restverkauf, Rückgabe an Lieferanten und persönliche Übernahme können den Bestand noch verändern. Legen Sie fest, welche Waren freigegeben sind und welche separat abgeholt werden. Eine benannte Ansprechperson koordiniert diese Entscheidungen vor dem Räumungstermin.
Verkaufsmöbel und feste Einbauten unterscheiden
Regale, Vitrinen, Theken und Kabinen können beweglich oder fest montiert sein. Klären Sie Eigentum und die Vorgaben des Vermieters, bevor eine Demontage beauftragt wird. Technische Anlagen, Anschlüsse und Beschilderung müssen gesondert betrachtet werden.
- Verkaufsfläche, Lager und Sozialräume aufnehmen.
- Kundeneigentum und Leihgeräte abgrenzen.
- Demontage und Reinigungsbedarf ausdrücklich benennen.
Räumung nach dem letzten Verkaufstag planen
Öffnungszeiten, Warenabholungen und eine feste Rückgabefrist bestimmen die Reihenfolge. Bei der kostenlosen Besichtigung werden außerdem Zufahrt und Ladewege geprüft. Für eine vollständige Unternehmensschließung erläutert unsere Hauptseite, welche praktischen Bereiche getrennt zu erfassen sind.
Nach dem Abverkauf bleibt oft ein anderer Bestand
Ein Angebot während eines laufenden Abverkaufs beruht auf dem damals sichtbaren und besprochenen Umfang. Bis zum letzten Verkaufstag können große Teile verschwinden oder unverkäufliche Restmengen übrig bleiben. Halten Sie deshalb auseinander, welche Einrichtung sicher geräumt werden soll und bei welcher Ware die Entscheidung noch offen ist.
Teilen Sie wesentliche Änderungen rechtzeitig mit. Dazu gehören auch Verpackungen, Dekorationen und Gegenstände aus dem Hinterzimmer, die bei der ersten Begehung nicht sichtbar waren. Die Räumung muss zum tatsächlich freigegebenen Restbestand passen. Ein voller Nebenraum wird nicht dadurch Teil des Auftrags, dass seine Tür am Räumungstag geöffnet wird.
Vitrinen, Theken und Schaufenster getrennt aufnehmen
Ladeneinrichtung besteht häufig aus unterschiedlichen Materialien und Bauweisen. Eine mobile Kleiderstange ist anders zu behandeln als eine verschraubte Theke mit Glasaufsatz. Machen Sie Übersichtsaufnahmen und ergänzen Sie bei großen Teilen ungefähre Maße sowie erkennbare Befestigungen. Beleuchtung, Kühlung und andere Anschlüsse sind gesondert zu benennen.
Schaufensterdekoration, Preisschilder, Rollos oder Beschilderungen können zum Geschäft, zum Vermieter oder zu einem weiteren Anbieter gehören. Klären Sie, was entfernt werden soll und was Bestandteil der Räumlichkeiten bleibt. Der Abbau einer Einrichtung bedeutet nicht automatisch, dass Fassaden, Leitungen oder bauliche Veränderungen zurückgebaut werden.
Reservierungen und Kundeneigentum vorab ausschließen
In manchen Geschäften warten bestellte, bezahlte oder zur Bearbeitung abgegebene Gegenstände auf Abholung. Diese Stücke gehören nicht ungeprüft in den allgemeinen Restbestand. Führen Sie sie getrennt und klären Sie die weitere Übergabe mit Ihrer zuständigen Unternehmensvertretung. Für die Räumung zählt die eindeutige Freigabe, nicht der äußere Eindruck eines Kartons.
Dasselbe gilt für Leihgeräte, Werbeaufsteller und Lieferantenmaterial. Beschriften Sie solche Gegenstände so, dass ihre Zuordnung auch für eine Person erkennbar ist, die den Laden nicht kennt. Offene Rückgaben sollten vor Beginn entweder erledigt oder räumlich klar vom beauftragten Bestand getrennt sein.
Die letzte Anlieferung und die Räumung teilen sich oft denselben Weg
Nennen Sie Zufahrtsmöglichkeiten, Ladezone und den tatsächlichen Ausgang für große Möbel. Ein kundengerechter Haupteingang ist nicht immer der geeignete Transportweg. In einer Passage können andere Zugangszeiten gelten als an der Straße. Vorhandene Vorgaben des Betreibers oder der Verwaltung helfen bei der Terminabstimmung.
Teilen Sie auch mit, wenn noch Abholungen durch Käufer oder Lieferanten stattfinden. Mehrere Fahrzeuge und gleichzeitig getragene Möbel erschweren eine knappe Zeitplanung. Eine abgestimmte Reihenfolge ist besonders hilfreich, wenn nur ein schmaler Gang, ein gemeinsamer Lift oder ein versperrtes Tor zur Verfügung steht.
Welche Einrichtung darf der nächste Nutzer übernehmen?
Soll ein Nachfolger Regale oder eine Theke übernehmen, muss der verbleibende Bestand genau beschrieben sein. Ein allgemeines „die Einrichtung bleibt teilweise“ ist für die Räumung zu unbestimmt. Markieren Sie die betreffenden Teile und klären Sie, ob Schrankinhalte und dahinter gelagerte Gegenstände trotzdem entfernt werden sollen.
Für die Rückgabe besprechen Sie den gewünschten Zustand der freien Flächen. Besenrein, zusätzliche Reinigung und Arbeiten an festen Einbauten sind unterschiedliche Positionen. Sollen nach der Räumung Handwerker kommen, müssen deren Termin und Zugang in die Übergabeplanung einfließen. Einen neuen Laden nutzbar einzurichten ist kein automatischer Bestandteil der Geschäftsauflösung.
