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Persönliche Gegenstände, Bücher und Fotoalbum werden vor einer Räumung sorgfältig sortiert
Rapid Räumungen · Mistelbach & Niederösterreich

Entrümpelung und Räumung in Mistelbach

Nicht immer ist vor einer Räumung schon bekannt, was sich in allen Kästen und Nebenräumen befindet. Für Ihre Entrümpelung in Mistelbach sammeln wir zuerst den vorhandenen Überblick. Offene Entscheidungen und noch nicht zugängliche Bereiche werden dabei ausdrücklich festgehalten.

  • Klarer Leistungsumfang
  • Angebot vor dem Start
  • Besenreine Übergabe
Kostenlose Besichtigung

Ohne Gschisti-Gschasti.

Name und Telefonnummer genügen. Wir melden uns und besprechen, was weg soll. Den Preis klären wir vor der Beauftragung.

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Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Informationen dazu finden Sie im Datenschutz.

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Preise auf einen Blick

Was kostet eine Räumung?

Alle Preise inkl. 20 % USt. Hier sehen Sie erste Richtwerte. Der tatsächliche Aufwand hängt von Füllmenge, Zugänglichkeit und Räumungsumfang ab.

Preistabellen nach Größe und Füllmenge

Wohnung räumen: Richtwerte

Preisübersicht nach Fläche und Füllmenge. Verbindlicher Betrag nach Besichtigung. Alle Preise inkl. 20 % USt.
FlächeWenigNormalVielMessie
30 m² 649 € 1.149 € 1.349 € 1.749 €
40 m² 949 € 1.449 € 1.649 € 2.049 €
50 m² 1.049 € 1.549 € 1.749 € 2.149 €
60 m² 1.399 € 1.949 € 2.349 € 2.819 €
70 m² 1.499 € 2.049 € 2.449 € 2.919 €
80 m² 1.599 € 2.149 € 2.549 € 3.019 €

Keller räumen: Richtwerte

Preisübersicht nach Fläche und Füllmenge. Verbindlicher Betrag nach Besichtigung. Alle Preise inkl. 20 % USt.
FlächeWenigNormalVielMessie
5 m² 199 € 299 € 399 € 499 €
15 m² 399 € 499 € 599 € 699 €
25 m² 699 € 799 € 899 € 999 €

Haus räumen: Richtwerte

Preisübersicht nach Fläche und Füllmenge. Verbindlicher Betrag nach Besichtigung. Alle Preise inkl. 20 % USt.
FlächeWenigNormalVielMessie
70 m² 1.299 € 2.149 € 2.799 € 2.999 €
80 m² 1.599 € 2.449 € 3.099 € 3.299 €
90 m² 1.899 € 2.749 € 3.399 € 3.599 €
100 m² 2.199 € 3.049 € 3.699 € 3.899 €

Stundensätze und gesonderte Zusatzleistungen

Die Stundensätze gelten bei vereinbarter Abrechnung nach Zeit. Sie werden nicht automatisch zum Flächenrichtwert addiert. Welche Abrechnung und Zusatzpositionen für Ihren Auftrag gelten, steht im Angebot.

Alle Preise inkl. 20 % USt.
LeistungRichtwert
1 Mitarbeiter + LKW60 € / Stunde
2 Mitarbeiter + LKW90 € / Stunde
3 Mitarbeiter + LKW120 € / Stunde
Jeder weitere Mitarbeiter30 € / Stunde
Anfahrt innerhalb WiensKeine Anfahrtskosten
Fahrten außerhalb Wiens0,90 € / gefahrenem Kilometer
Parkplatzreservierung150 €

Richtwerte zur Orientierung, kein pauschales Festpreisangebot. Menge, Stockwerk, Lift, Tragewege, Demontage und Entsorgungsumfang werden für Ihr Angebot geprüft. Sonder- und Zusatzleistungen bitte vorab besprechen.

★★★★★
Hat alles wunderbar geklappt! Sehr freundliche Menschen und sehr verlässlich.
Gudrun KramerAuszug aus Google-Rezension
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★★★★★
Vom Erstkontakt bis zur Abnahme nach der Räumung alles TOP!
Petra ZAuszug aus Google-Rezension
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★★★★★
Super pünktlich, super schnell
Friedemann GaidoschikAuszug aus Google-Rezension
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So läuft die Räumung ab

Für die Planung zählen die konkrete Adresse, die Räume und der Zugang. Das Video zeigt den allgemeinen Ablauf; diese Punkte klären wir für Ihren Standort persönlich.

So läuft eine Entrümpelung ab
Video als Text lesen

Platz schaffen. Mit einem Plan.
Eine Räumung beginnt mit einem klaren Plan. Sie entscheiden, was bleibt. Wir klären gemeinsam die nächsten Schritte.

Die Anfrage
Beschreiben Sie die Räume, nennen Sie Adresse und Wunschtermin. Fotos helfen, den Umfang einzuschätzen. Sie ersetzen noch kein verbindliches Angebot.

Gemeinsam besichtigen
Bei der Besichtigung sehen wir uns Menge, Zufahrt, Lift und Tragewege an. Zeigen Sie auch alles, was besonders schwer ist oder erhalten bleiben soll.

Das Angebot in Ruhe prüfen
Im Angebot werden der vereinbarte Umfang und der Preis festgehalten. Klären Sie Demontage, Entsorgung und Zusatzarbeiten, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Der Räumungstag
Am Räumungstag müssen Zugang, Schlüssel und eine Kontaktperson geklärt sein. Eine eindeutige Behalten-Liste hilft, Verwechslungen zu vermeiden.

Gemeinsam übergeben
Zum Schluss kontrollieren Sie die vereinbarten Bereiche. Sie werden gekehrt und von groben Rückständen befreit. Eine Grundreinigung gehört nur nach Vereinbarung dazu.

Der erste Schritt: Ihre Anfrage.
Fragen Sie Ihre Besichtigung an. Gemeinsam planen wir den nächsten Schritt.

Video einzeln ansehen und weitergeben

Ihre Räumung vor Ort planen

  1. Adresse & Räume nennen

    Nennen Sie den Ort, die zu räumenden Bereiche und Ihren Wunschtermin. Fotos helfen bei der ersten Einordnung.

  2. Zugang beschreiben

    Stockwerk, nutzbarer Lift, Zufahrt und Tragewege sind wichtiger als die Ortsangabe allein.

  3. Besichtigung abstimmen

    Wir klären, wie der Umfang aufgenommen wird. Anfahrt, Termin und etwaige Zusatzarbeiten werden für Ihre Adresse vereinbart.

  4. Auftrag & Übergabe klären

    Prüfen Sie das Angebot und legen Sie fest, was bleibt. Erst nach Ihrer Zusage wird der vereinbarte Umfang ausgeführt.

Ablauf einer Räumung: Anfrage, Besichtigung, Angebot und Räumung mit Übergabe
Von der Anfrage zur Übergabe: vier Schritte einer geplanten Räumung. Grafik herunterladen

Schon vorbereitet?

Haken Sie ab, was Sie bereits geklärt haben. Die Auswahl bleibt nur auf dieser geöffneten Seite.

0 von 4 Punkten erledigt

Vorbereitung für Ihre Räumung
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Die Besichtigung ist in Wien, Niederösterreich und im Burgenland kostenlos und unverbindlich. Andere Einsatzgebiete nach Vereinbarung.

Besichtigung anfragen

Sie brauchen vor der Anfrage keine vollständige Stückliste

Beginnen Sie mit den Räumen: Wohnung, einzelne Etage, Keller oder ganzes Haus. Nennen Sie größere Möbel, sichtbare Mengen und bekannte Besonderheiten. Ein paar Übersichtsaufnahmen können helfen, die kostenlose Besichtigung vorzubereiten.

Wenn Kartons oder ein vollgestellter Raum noch ungeprüft sind, sagen Sie es offen. Verdeckte Bestände lassen sich nicht zuverlässig aus der Bodenfläche ableiten. Niemand sollte für die Anfrage schwere Gegenstände allein verschieben müssen.

Persönliche Dinge aus dem Räumungsumfang nehmen

Bei einer Verlassenschaft können Unterlagen und Erinnerungsstücke zwischen gewöhnlichem Hausrat liegen. Sichern Sie bekannte wichtige Dinge und markieren Sie Bereiche, die noch durchgesehen werden müssen. Ungeklärte Inhalte werden nicht pauschal freigegeben.

Wer beauftragen und über Gegenstände entscheiden darf, muss vorher feststehen. Sind mehrere Angehörige beteiligt, hilft eine gemeinsame Liste. Eine erreichbare Kontaktperson kann die späteren Rückfragen bündeln.

Alt bedeutet nicht automatisch wertvoll oder wertlos

Ein lange genutzter Kasten kann für die Familie wichtig sein, ohne am Markt gut verkäuflich zu sein. Umgekehrt kann ein einzelner Gegenstand für eine Verwertung interessant sein. Persönliche Auswahl und Wertanrechnung werden deshalb getrennt betrachtet.

Für eine mögliche Anrechnung zählen Zustand und realistischer Wiederverkaufswert. Zeigen Sie die betreffenden Stücke bei der Besichtigung. Wenn jemand sie privat übernimmt, gehört auch das auf die Liste, damit derselbe Gegenstand nicht doppelt verplant wird.

Wohnung und Nebenräume zu einem Auftrag zusammenführen

Nach der ersten Auswahl wird der tatsächliche Räumungsumfang festgelegt. Bei einer Wohnung können Kellerabteil und Abstellraum dazukommen; bei einem Haus auch Garage und Dachboden. Jeder dieser Bereiche wird nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang berücksichtigt.

Zeigen Sie Zugang, Stiegen und den Weg bis zum Fahrzeug. Auch gewünschte Demontagen und besondere Materialien werden erfasst. Ein begleitender Transport erhaltener Möbel benötigt zusätzlich die Zieladresse und Angaben zum dortigen Zugang.

Was vor der Räumung feststehen sollte

Die Besichtigung und das Angebot sind kostenlos. Für Fahrten außerhalb Wiens gilt ein Richtwert von 0,90 € je gefahrenem Kilometer (inkl. 20 % USt.). Welche Strecke und welcher Betrag für Mistelbach berücksichtigt werden, wird vor der Beauftragung konkret vereinbart.

Zum Auftrag gehören auch der bestätigte Termin und der gewünschte Abschlusszustand. Wer nimmt die Räume ab? Welche Möbel bleiben? Ist zusätzliche Reinigung nötig? Mit diesen Entscheidungen lässt sich am Ende nachvollziehen, ob der vereinbarte Umfang erledigt ist.

MistelbachCard und Wertstoffzentrum vorab klären

Das für die Mistelbacher Bevölkerung vorgesehene Wertstoffzentrum liegt im Wirtschaftspark A5 Mistelbach/Wilfersdorf. Laut Stadt ist dafür die MistelbachCard erforderlich. Wenn Sie etwa beim Auflösen eines Elternhauses einzelne Dinge selbst wegbringen möchten, klären Sie den Zugang und die zulässige Anlieferung, bevor Helfer mit dem beladenen Auto losfahren. Auf der Abfallseite der Stadt finden Sie den Kartenantrag sowie die aktuellen Informationen zu Öffnungszeiten, Abfalltrennung und dem zuständigen Gemeindeverband.

Einen ungeprüften Raum beschreiben, ohne ihn zuerst leerzuräumen

Für die erste Anfrage müssen Sie nicht wissen, wie viele einzelne Gegenstände hinter jedem Stapel stehen. Beschreiben Sie zunächst den Raum, die sichtbaren Möbel und wie weit der Zugang möglich ist. Ein Übersichtsbild vom Eingang kann bereits hilfreich sein. Ergänzen Sie, welche Kästen oder Kartons noch ungeprüft sind. Diese Angabe verhindert, dass ein scheinbar vollständiges Foto als verlässliche Mengenaufnahme missverstanden wird.

Unbekannte Bereiche werden nicht mit einem beliebigen Zuschlag geschätzt, sondern als offene Punkte für die Besichtigung festgehalten. Wenn der Zugang gefahrlos möglich ist, wird der Bestand dort genauer erfasst. Ist das nicht der Fall, muss zunächst ein passendes Vorgehen abgestimmt werden. Sie sollten keine schweren Möbel verschieben oder instabile Stapel auflösen, nur um vorab eine genauere Zahl nennen zu können.

Die Unterscheidung zwischen „nicht gesehen“ und „nicht freigegeben“ ist wichtig. Ein Raum kann vollständig bekannt sein, aber noch persönliche Gegenstände enthalten. Umgekehrt kann ein grundsätzlich freigegebener Keller zusätzlichen Inhalt verbergen. Beides wird offen angesprochen. Daraus entsteht ein Auftrag, dessen Grenzen nachvollziehbar sind und der nicht auf der Annahme beruht, dass hinter der sichtbaren ersten Reihe nichts Weiteres steht.

Sichten bedeutet auswählen, nicht alles allein erledigen

Eine persönliche Sichtung soll vor allem die Dinge schützen, die Sie behalten oder genauer prüfen möchten. Beginnen Sie mit bekannten Unterlagen, Fotos und Erinnerungsstücken. Es ist nicht notwendig, zunächst jedes Buch oder jedes Geschirrstück in eine neue Verpackung zu bringen. Eine vollständige Umverteilung kann sogar die spätere Zuordnung erschweren. Lassen Sie gewöhnliche Bestände für die Besichtigung in ihrer erkennbaren Umgebung, sofern sie dort sicher stehen.

Für offene Entscheidungen eignet sich ein klar markierter Bereich. Schreiben Sie dazu, wer den Inhalt prüft und bis wann eine Rückmeldung möglich ist. Gegenstände in diesem Bereich gelten nicht automatisch als freigegeben. Wenn verschiedene Familienmitglieder mitwirken, wird die Auswahl zusammengeführt. Eine einzelne Person kann organisatorisch koordinieren, ohne dadurch automatisch die rechtliche Befugnis für sämtliche Nachlassentscheidungen zu erhalten.

Bei persönlichen Dingen ist ein wirtschaftlicher Maßstab oft unpassend. Ein unscheinbares Fotoalbum kann wichtiger sein als ein großer Kasten. Trennen Sie diese Auswahl von der Frage einer möglichen Wertanrechnung. Erst wenn feststeht, was bei der Familie bleibt, lässt sich der übrige Bestand sinnvoll beurteilen. So müssen Sie sich nicht während des Räumungstermins zwischen Erinnerungswert und einem vermeintlich sofort nötigen Verkauf entscheiden.

Wunschpreis, Marktangebot und konkrete Anrechnung auseinanderhalten

Online finden sich für viele ältere Möbel sehr unterschiedliche Preisvorstellungen. Ein angebotenes Stück ist damit noch nicht verkauft. Zustand, Vollständigkeit, Nachfrage und der Aufwand einer Weiterverwendung beeinflussen, ob eine Verwertung im konkreten Fall sinnvoll sein kann. Zeigen Sie geeignete Gegenstände möglichst mit ihren vorhandenen Teilen und benennen Sie bekannte Schäden. Eine pauschale Aussage wie „alles antik“ ersetzt keine Beurteilung.

Wenn Sie selbst verkaufen möchten, planen Sie genügend Zeit für Rückfragen, Besichtigungen und die tatsächliche Abholung ein. Legen Sie fest, was geschieht, wenn ein Interessent absagt. Ein noch nicht abgeholtes Möbel bleibt Teil des vorhandenen Bestands. Für eine mögliche Aufnahme in den Räumungsauftrag müssen Umfang und Preis rechtzeitig abgestimmt werden. Die Anwesenheit des Teams am Termin bedeutet nicht, dass jedes zusätzliche Stück automatisch enthalten ist.

Bei einer vereinbarten Wertanrechnung sollte erkennbar sein, welche Gegenstände berücksichtigt werden und welcher Betrag für die übrigen Arbeiten verbleibt. Ein einzelner interessanter Fund ist keine allgemeine Gratiszusage für einen ganzen Haushalt. Umgekehrt ist nicht jeder ältere Gegenstand wertlos. Die konkrete Prüfung hilft, beide vorschnellen Annahmen zu vermeiden und eine wirtschaftlich nachvollziehbare Entscheidung zu treffen.

Aus dem Überblick ein belastbares Angebot entwickeln

Nach dem ersten Überblick werden Räume, Menge und gewünschte Arbeitsschritte zusammengeführt. Gehören Keller oder Dachboden dazu, werden sie ausdrücklich genannt. Auch der Weg vom jeweiligen Raum zum Fahrzeug zählt. Ein Abteil über einen separaten Eingang kann anders zu bearbeiten sein als die Wohnung selbst. Geben Sie Stockwerk, Lift, Stiegen und bekannte Engstellen an, ohne daraus selbst eine Arbeitsdauer ableiten zu müssen.

Besprechen Sie die gewünschte Verwendung großer Möbel. Entsorgung, Weitergabe und ein Transport an eine andere Adresse können unterschiedliche Anforderungen beim Zerlegen und Tragen haben. Feste Einbauten und angeschlossene Geräte werden separat betrachtet. Eine gewöhnliche Möbelräumung umfasst keine pauschalen Arbeiten an Strom, Wasser oder Gas. Wenn eine Vorleistung durch einen Fachbetrieb nötig ist, wird deren Reihenfolge vor dem Termin geklärt.

Im Angebot für Mistelbach sollen die vereinbarten Arbeiten und Fahrtkosten nachvollziehbar sein. Prüfen Sie auch den vorgesehenen Abschlusszustand und mögliche Ausnahmen. Die kostenlose Besichtigung ist noch keine Beauftragung und fixiert nicht automatisch jeden später gewünschten Termin. Erst mit einer konkreten Abstimmung über Umfang und Zeitpunkt wird aus der ersten Anfrage ein geplanter Räumungsauftrag.

Mit Änderungen umgehen, ohne wieder von vorne zu beginnen

Es ist normal, dass sich nach einer ersten Sichtung noch etwas verändert. Vielleicht findet ein Familienmitglied zusätzliche Dokumente oder übernimmt ein weiteres Möbel. Halten Sie solche Änderungen in einer aktuellen Liste fest. Wichtig ist, ob der Umfang größer oder kleiner wird, ob neue Räume dazukommen und ob bestimmte Gegenstände vorerst ausgenommen bleiben. Eine kurze konkrete Nachricht hilft mehr als eine unbestimmte Bemerkung über „noch ein paar Sachen“.

Vor Beginn wird die gültige Freigabe abgeglichen. Bei widersprüchlichen Angaben wird die zuständige Person gefragt. Ungeklärte Stücke werden nicht einfach deshalb entfernt, weil sie in einem ansonsten freigegebenen Raum stehen. Für den Abschluss sollte dieselbe Person oder ein ausdrücklich bestimmter Vertreter die vereinbarten Bereiche prüfen können. Wer nur Schlüssel übergibt, muss die Abnahme nicht ohne Vorbereitung übernehmen.

Kontrollieren Sie auch Nebenräume und verbleibende Gegenstände. Besenrein, gründlich gereinigt und für weitere Nutzung instandgesetzt sind unterschiedliche Zustände. Halten Sie fest, was durch die Räumung erledigt wird und welche Folgearbeiten separat vorgesehen sind. Das macht den Abschluss verständlich, selbst wenn die ursprüngliche Aufgabe mit vielen offenen Fragen begonnen hat.

Gut weiterinformiert

Welche Räumung steht an?

Wohnung, Nachlass oder stark vollgestellte Räume: Hier finden Sie den passenden Ablauf und die Fragen, die vor einer Beauftragung geklärt werden sollten.

Gut weiterinformiert

Möbel und Sperrmüll entsorgen

Auch einzelne Stücke lassen sich anfragen. Für Möbel, angeschlossene Geräte und andere Materialien müssen vor der Abholung unterschiedliche Fragen geklärt werden.

Vorab gut informiert

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Alles Weitere besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

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Kann ich eine Räumung in Mistelbach anfragen, obwohl ich die genaue Menge nicht kenne?

Ja. Beschreiben Sie zunächst Räume, sichtbaren Bestand und noch ungeprüfte Bereiche. Die kostenlose Besichtigung dient dazu, daraus einen konkreteren Umfang zu machen.

Was ist, wenn hinter den vorderen Kartons noch weitere Dinge stehen?

Nennen Sie den verdeckten Bestand als offenen Punkt. Eine Mengenangabe sollte nicht den Eindruck erwecken, der gesamte Raum sei bereits vollständig überblickt worden.

Sind ältere Möbel bei einer Verlassenschaft immer für eine Anrechnung geeignet?

Nein. Zustand und realistischer Wiederverkaufswert sind entscheidend. Eine Prüfung kann ergeben, dass keine Anrechnung möglich ist, auch wenn ein Möbel früher teuer war.

Was passiert mit Gegenständen, deren Eigentümer noch unbekannt ist?

Sie bleiben bis zur Klärung aus der Freigabe ausgenommen. Besonders gemeinsam genutzte Abstellflächen sollten nicht ohne eindeutige Zuordnung geräumt werden.

Muss ich die Wohnfläche genau ausmessen?

Eine ungefähre Größe hilft zunächst. Für den tatsächlichen Aufwand sind Inhalt, Menge, Zugang und vereinbarte Arbeiten meist aussagekräftiger als eine präzise Quadratmeterzahl allein.

Kann eine andere Person die Räume am Ende kontrollieren?

Das kann vereinbart werden. Sie sollte den Auftrag kennen und wissen, welche Gegenstände und Bereiche ausgenommen waren.

Sind Anfahrt und Entsorgung im Angebot nachvollziehbar?

Diese Punkte werden für den konkreten Auftrag besprochen. Fragen Sie nach dem vereinbarten Umfang, besonderen Materialien und der angesetzten Anfahrt, bevor Sie beauftragen.

Kann ein einzelner ungeprüfter Kasten von der restlichen Räumung ausgenommen werden?

Ja, kennzeichnen Sie ihn eindeutig und nennen Sie die Ausnahme bei der Besichtigung. Der Auftrag kann für den übrigen freigegebenen Bestand abgegrenzt werden. Wenn der Kasten später zusätzlich geräumt werden soll, werden Zeitpunkt und Aufwand gesondert abgestimmt.

Wie kann ich eine ältere Möbelgruppe zur möglichen Anrechnung zeigen?

Fotografieren Sie die Gruppe vollständig und ergänzen Sie erkennbare Schäden sowie vorhandene Einzelteile. Nennen Sie, ob Schubladen, Schlüssel oder Einlegeböden fehlen. Sie müssen schwere Möbel dafür nicht allein umdrehen oder verschieben. Bei der Besichtigung kann der tatsächliche Zustand näher betrachtet werden. Ein ursprünglicher Kaufpreis oder ein fremdes Onlineinserat ist nur ein Hinweis, keine verbindliche Bewertung Ihres Bestands. Entscheidend bleibt, welche konkrete Verwertung möglich ist und welche Anrechnung im Angebot vereinbart wird.

Was hilft, wenn ich vor der Besichtigung nur wenig Zeit habe?

Sichern Sie bekannte persönliche Dinge und notieren Sie Räume, Schlüssel und offene Fragen. Eine kurze Übersicht über sichere Entscheidungen und ungeprüfte Bereiche ist ausreichend, um sinnvoll zu beginnen. Vermeiden Sie hektisches Umpacken ohne Beschriftung. Die Besichtigung kann anschließend die vorhandenen Informationen ergänzen.

Reden wir über Ihre Räumung

Der erste Schritt: kurz anfragen.

Wir besprechen, was weg soll, was bleibt und wie wir die Räumung angehen.