Für Wohnräume die Auswahl klären
Beschreiben Sie, ob einzelne Möbel entfernt werden oder ein Haushalt vollständig aufgelöst wird. Denken Sie an gefüllte Schränke, Einbauten und persönliche Gegenstände, die bleiben sollen. Bei einem Haus kommen möglicherweise mehrere Etagen und Nebenräume hinzu. Diese Bereiche sollten in der Anfrage erkennbar voneinander getrennt sein.
Nebenräume und Gewerbe gezielt beschreiben
Für Keller und Dachboden zählen Abteil, Schlüssel und Trageweg. In einem Büro müssen verbleibendes Inventar, Unterlagen und betriebliche Termine abgestimmt werden. Eine gewöhnliche Räumung enthält nicht automatisch besondere Leistungen wie Datenträgervernichtung. Nennen Sie solche Anforderungen ausdrücklich, damit sie separat geklärt werden können.
Mehrere Bereiche in einer Besichtigung erfassen
Führen Sie die betroffenen Räume auf und ermöglichen Sie bei der kostenlosen Besichtigung den Zugang zu allen vorgesehenen Bereichen. So lassen sich Gesamtumfang, mögliche Demontagen und gewünschte Übergabe besprechen. Die einzelnen Leistungsseiten helfen Ihnen bei der Vorbereitung; bei Fragen zum passenden Umfang können Sie Ihre Situation über die Kontaktseite schildern.
Eine Raumliste verhindert, dass Nebenbereiche übersehen werden
Beginnen Sie an der Wohnungstür und gehen Sie die Räume der Reihe nach durch. Schreiben Sie für jeden Bereich auf, was entfernt wird, was bleibt und was noch unklar ist. Dafür reicht ein Blatt Papier. Die Liste muss keine Inventarliste jedes einzelnen Glases sein. Sie soll sichtbar machen, ob etwa nur ein leerer Kasten oder der Kasten samt vollständig gefülltem Inhalt betroffen ist.
Danach kommen Bereiche dran, die beim ersten Rundgang fehlen: Abstellkammer, Loggia, Kellerabteil, Dachboden oder Garage. Vermerken Sie, ob Sie dort hineinsehen können und ob Gegenstände anderer Personen lagern. Wenn ein Abteil verschlossen ist, nennen Sie es trotzdem in der Anfrage. Ein später überraschend hinzukommender Raum verändert Menge und Trageaufwand. Eine rechtzeitig bekannte Lücke kann dagegen bei der Besichtigung gezielt geklärt werden.
Die Raumart sagt noch nicht, was entsorgt werden muss
Im Schlafzimmer stehen vielleicht nur Bett und Kasten; im Arbeitszimmer liegen zusätzlich Akten, Kabel und alte Geräte. In einer Garage können neben Möbeln auch Reifen, Flüssigkeiten oder unbekannte Behälter stehen. Solche Dinge sollten nicht als einheitlicher Sperrmüll beschrieben werden. Nennen Sie erkennbare Besonderheiten, ohne unbekannte Stoffe zu öffnen oder umzuschütten. Ob und wie eine Übernahme möglich ist, muss für den betreffenden Bestand geklärt werden.
Für persönliche Unterlagen und Datenträger legen Sie getrennt fest, was aufbewahrt, mitgenommen oder gesondert behandelt werden soll. Eine Räumung enthält keine automatische, nachgewiesene Datenvernichtung. Ebenso ist das Entfernen von Küchenmöbeln etwas anderes als das fachgerechte Trennen angeschlossener Geräte. Je genauer diese Unterschiede sichtbar sind, desto leichter lässt sich ein Auftrag zusammenstellen, der tatsächlich zu Ihren Räumen passt.
Wohnung, Keller und Garage in einem Ablauf
Bei einem Umzug kann die Wohnung schon weitgehend leer sein, während im Keller noch Kartons und in der Garage alte Regale stehen. Planen Sie diese Bereiche gemeinsam, aber mit eigenen Angaben zum Zugang. Der Weg aus einem Keller ohne Lift unterscheidet sich vom direkten Garagenzugang. Auch die Schlüssel können bei verschiedenen Personen liegen. Halten Sie fest, wer welchen Bereich zum vereinbarten Termin öffnet.
Wenn einzelne Möbel noch an Angehörige gehen, nennen Sie deren Abholtermin. Soll ein Raum anschließend gestrichen werden, teilen Sie mit, wann er frei sein muss. Daraus lässt sich die Reihenfolge besprechen. Eine Teilräumung kann sinnvoll sein, wenn andere Bereiche später entschieden werden; sie sollte jedoch als eigener Umfang erkennbar bleiben. Bei der Abschlusskontrolle gehen Sie dieselbe Raumliste noch einmal durch, statt nur die leere Wohnung anzusehen.
