Wien · NÖ · Burgenland · Steiermark · LinzJetzt persönlich anrufen01 4420489
Zwei Personen schützen ein Möbelstück mit einer Decke und Stretchfolie
Rapid Räumungen · Niederösterreich

Haushaltsauflösung und Wohnungsräumung in Niederösterreich

Eine neue Wohnung ist gefunden, der Übergabetermin steht – und der alte Haushalt ist noch voll. Wir räumen Wohnungen und Häuser in Niederösterreich nach dem Umfang, den Sie brauchen. Gemeinsam legen wir fest, was mitkommt, was bleibt und was Sie abgeben möchten.

  • Klarer Leistungsumfang
  • Angebot vor dem Start
  • Besenreine Übergabe
Kostenlose Besichtigung

Ohne Gschisti-Gschasti.

Name und Telefonnummer genügen. Wir melden uns und besprechen, was weg soll. Den Preis klären wir vor der Beauftragung.

Lieber gleich reden? 01 4420489
E-Mail oder Nachricht ergänzen (freiwillig)

Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Informationen dazu finden Sie im Datenschutz.

Kostenlos anfragen. Sie beauftragen damit noch keine Räumung.

Preise auf einen Blick

Was kostet eine Räumung?

Alle Preise inkl. 20 % USt. Hier sehen Sie erste Richtwerte. Der tatsächliche Aufwand hängt von Füllmenge, Zugänglichkeit und Räumungsumfang ab.

Preistabellen nach Größe und Füllmenge

Wohnung räumen: Richtwerte

Preisübersicht nach Fläche und Füllmenge. Verbindlicher Betrag nach Besichtigung. Alle Preise inkl. 20 % USt.
FlächeWenigNormalVielMessie
30 m² 649 € 1.149 € 1.349 € 1.749 €
40 m² 949 € 1.449 € 1.649 € 2.049 €
50 m² 1.049 € 1.549 € 1.749 € 2.149 €
60 m² 1.399 € 1.949 € 2.349 € 2.819 €
70 m² 1.499 € 2.049 € 2.449 € 2.919 €
80 m² 1.599 € 2.149 € 2.549 € 3.019 €

Keller räumen: Richtwerte

Preisübersicht nach Fläche und Füllmenge. Verbindlicher Betrag nach Besichtigung. Alle Preise inkl. 20 % USt.
FlächeWenigNormalVielMessie
5 m² 199 € 299 € 399 € 499 €
15 m² 399 € 499 € 599 € 699 €
25 m² 699 € 799 € 899 € 999 €

Haus räumen: Richtwerte

Preisübersicht nach Fläche und Füllmenge. Verbindlicher Betrag nach Besichtigung. Alle Preise inkl. 20 % USt.
FlächeWenigNormalVielMessie
70 m² 1.299 € 2.149 € 2.799 € 2.999 €
80 m² 1.599 € 2.449 € 3.099 € 3.299 €
90 m² 1.899 € 2.749 € 3.399 € 3.599 €
100 m² 2.199 € 3.049 € 3.699 € 3.899 €

Stundensätze und gesonderte Zusatzleistungen

Die Stundensätze gelten bei vereinbarter Abrechnung nach Zeit. Sie werden nicht automatisch zum Flächenrichtwert addiert. Welche Abrechnung und Zusatzpositionen für Ihren Auftrag gelten, steht im Angebot.

Alle Preise inkl. 20 % USt.
LeistungRichtwert
1 Mitarbeiter + LKW60 € / Stunde
2 Mitarbeiter + LKW90 € / Stunde
3 Mitarbeiter + LKW120 € / Stunde
Jeder weitere Mitarbeiter30 € / Stunde
Anfahrt innerhalb WiensKeine Anfahrtskosten
Fahrten außerhalb Wiens0,90 € / gefahrenem Kilometer
Parkplatzreservierung150 €

Richtwerte zur Orientierung, kein pauschales Festpreisangebot. Menge, Stockwerk, Lift, Tragewege, Demontage und Entsorgungsumfang werden für Ihr Angebot geprüft. Sonder- und Zusatzleistungen bitte vorab besprechen.

★★★★★
Hat alles wunderbar geklappt! Sehr freundliche Menschen und sehr verlässlich.
Gudrun KramerAuszug aus Google-Rezension
Original auf Google lesen
★★★★★
Vom Erstkontakt bis zur Abnahme nach der Räumung alles TOP!
Petra ZAuszug aus Google-Rezension
Original auf Google lesen
★★★★★
Super pünktlich, super schnell
Friedemann GaidoschikAuszug aus Google-Rezension
Original auf Google lesen
Weitere Bewertungen auf Google lesen

So läuft die Räumung ab

Von der ersten Anfrage bis zur Übergabe: Das Video erklärt den Ablauf. Die Schritte helfen Ihnen, den Auftrag gemeinsam mit uns vorzubereiten.

So läuft eine Entrümpelung ab
Video als Text lesen

Platz schaffen. Mit einem Plan.
Eine Räumung beginnt mit einem klaren Plan. Sie entscheiden, was bleibt. Wir klären gemeinsam die nächsten Schritte.

Die Anfrage
Beschreiben Sie die Räume, nennen Sie Adresse und Wunschtermin. Fotos helfen, den Umfang einzuschätzen. Sie ersetzen noch kein verbindliches Angebot.

Gemeinsam besichtigen
Bei der Besichtigung sehen wir uns Menge, Zufahrt, Lift und Tragewege an. Zeigen Sie auch alles, was besonders schwer ist oder erhalten bleiben soll.

Das Angebot in Ruhe prüfen
Im Angebot werden der vereinbarte Umfang und der Preis festgehalten. Klären Sie Demontage, Entsorgung und Zusatzarbeiten, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Der Räumungstag
Am Räumungstag müssen Zugang, Schlüssel und eine Kontaktperson geklärt sein. Eine eindeutige Behalten-Liste hilft, Verwechslungen zu vermeiden.

Gemeinsam übergeben
Zum Schluss kontrollieren Sie die vereinbarten Bereiche. Sie werden gekehrt und von groben Rückständen befreit. Eine Grundreinigung gehört nur nach Vereinbarung dazu.

Der erste Schritt: Ihre Anfrage.
Fragen Sie Ihre Besichtigung an. Gemeinsam planen wir den nächsten Schritt.

Video einzeln ansehen und weitergeben

Ihr Ablauf auf einen Blick

  1. Vorhaben beschreiben

    Nennen Sie die Räume, die ungefähre Menge und Ihren Wunschtermin. Fotos geben einen ersten Überblick.

  2. Gemeinsam ansehen

    Wir klären vor Ort, was weg soll, was bleibt und wie Möbel und Gegenstände nach draußen gelangen.

  3. Angebot prüfen

    Räumungsumfang, Demontage, Entsorgung und weitere Arbeiten werden vor der Beauftragung festgehalten.

  4. Räumen & abnehmen

    Nach Ihrer Zusage räumen wir die vereinbarten Bereiche. Bei der Übergabe prüfen wir gemeinsam den vereinbarten Zustand.

Ablauf einer Räumung: Anfrage, Besichtigung, Angebot und Räumung mit Übergabe
Von der Anfrage zur Übergabe: vier Schritte einer geplanten Räumung. Grafik herunterladen

Schon vorbereitet?

Haken Sie ab, was Sie bereits geklärt haben. Die Auswahl bleibt nur auf dieser geöffneten Seite.

0 von 4 Punkten erledigt

Vorbereitung für Ihre Räumung
Checkliste als PDF herunterladen

Die Besichtigung ist in Wien, Niederösterreich und im Burgenland kostenlos und unverbindlich. Andere Einsatzgebiete nach Vereinbarung.

Besichtigung anfragen

Zuerst den neuen Alltag einrichten

Beim Verkleinern des Haushalts hilft eine einfache Frage: Was brauchen Sie am neuen Ort wirklich? Prüfen Sie Maße und Stellflächen, bevor Sie einen großen Kasten oder eine Sitzgruppe einplanen. Verpacken Sie Medikamente, Dokumente, Ladegeräte und Dinge für die ersten Tage getrennt vom übrigen Hausrat.

Wenn während der Vorbereitung noch jemand in der Wohnung lebt, bleiben die benötigten Räume und Wege frei. Sie müssen nicht den ganzen Haushalt auf einmal aufgeben. Wir besprechen, welche Bereiche zuerst geräumt werden können und welcher Teil bis zuletzt gebraucht wird.

Was gehört zur Wohnungsräumung?

Zur Räumung können Möbel, freigegebener Hausrat und vereinbarte Nebenräume gehören. Dazu kommen je nach Auftrag Demontage, Abtransport und Entsorgung. Eine leer wirkende Wohnung ist noch nicht vollständig erfasst: Kellerabteil, Abstellraum und Balkon werden bei der Besichtigung mitgeprüft, wenn sie Teil des Auftrags sein sollen.

Mietgegenstände, Einbauten des Vermieters und Möbel, die der nächste Bewohner übernimmt, markieren Sie eindeutig. Das gilt besonders für Küchen und fix montierte Schränke. Für Arbeiten an Strom, Gas oder Wasser muss vor einem Ausbau geklärt sein, welche Facharbeiten erforderlich sind.

Ein Haus lässt sich nicht nur nach Zimmerzahl planen

Bei einer Hausräumung kommen oft mehrere Ebenen und Zugänge zusammen. Zeigen Sie uns auch Garage, Dachboden und Gartenhütte. Geben Sie bei einem größeren Grundstück an, welcher Eingang erreichbar ist und wo schwere Stücke hinausgebracht werden können. Eine lange Strecke vom Haus bis zum Fahrzeug gehört zum Aufwand.

Ein typisches Planungsbeispiel: Die Wohnräume werden vollständig geleert, das Werkzeug in der Garage bleibt und nur ein bestimmtes Kellerregal soll weg. Daraus werden drei klar getrennte Bereiche im Auftrag. So lässt sich später prüfen, ob die vereinbarte Arbeit vollständig erledigt wurde.

Behalten, weitergeben oder räumen lassen

Was Familienmitglieder übernehmen, sollte vor dem Räumungstermin abgeholt oder klar reserviert sein. Notieren Sie auch einen letzten Abholtermin. Sonst steht am Tag der Räumung noch ein Sofa im Raum, für das sich niemand mehr zuständig fühlt. Änderungen melden Sie möglichst vorher, damit der Umfang angepasst werden kann.

Brauchbare Gegenstände können nach Prüfung für eine Wertanrechnung infrage kommen. Eine Weitergabe oder Spende ist nicht automatisch organisiert, nur weil etwas noch verwendbar ist. Wenn Sie selbst eine Abholung vereinbaren, klären Sie Annahme, Transport und Zeitpunkt mit dem Empfänger.

Ausgewählte Möbel an die neue Adresse bringen

Ein begleitender Möbeltransport kann im Zusammenhang mit der Räumung vereinbart werden. Dafür brauchen wir beide Adressen, die betreffenden Gegenstände und die Zugänge am Ziel. Ein vorhandener Lift genügt als Angabe nicht, wenn ein Möbelstück nicht hineinpasst oder bis zur Wohnung noch Stufen bleiben.

Besprechen Sie Abbau und möglichen Wiederaufbau ausdrücklich. Sichern Sie persönliche Inhalte zuvor selbst oder klären Sie, welche Vorbereitung benötigt wird. Neue Wohnung beziehen, Möbel weitergeben und die alte Wohnung räumen sind verschiedene Termine, die zusammenpassen müssen.

Preis, Anfahrt und Fristen vorab besprechen

Schicken Sie uns die Adresse in Niederösterreich, die betroffenen Räume und Ihren gewünschten Zeitraum. Ob es um eine Wohnung in Schwechat, ein Haus bei Hollabrunn oder einen Haushalt im Raum Melk geht: Maßgeblich sind der tatsächliche Bestand und die Zugänge. Die Besichtigung und Angebotserstellung sind kostenlos und unverbindlich.

Das Angebot berücksichtigt unter anderem Menge, Trageweg, Demontagen und Entsorgung. Für Fahrten außerhalb Wiens gilt der veröffentlichte Richtwert von 0,90 € pro gefahrenem Kilometer (inkl. 20 % USt.); Strecke und Kosten werden für Ihren Auftrag festgelegt. Eine zusätzliche Räumung des erst später geöffneten Dachbodens muss neu abgestimmt werden.

Was muss bei der Rückgabe erledigt sein?

Lesen Sie die vereinbarten Rückgabevorgaben durch und besprechen Sie offene Punkte mit Verwaltung oder Vermieter. Müssen Einbauten bleiben? Ist ein Nebenraum zu leeren? Ist nach der Räumung noch eine andere Firma eingeplant? Wir richten den Räumungsumfang an den konkreten Absprachen aus.

Besenrein bedeutet keine umfassende Wohnungsreinigung oder Renovierung. Halten Sie Zusatzarbeiten getrennt fest. Für die abschließende Übergabe sollte eine berechtigte Person erreichbar sein; wenn Sie selbst nicht vor Ort sind, stimmen wir den Ablauf und den Umgang mit den Schlüsseln vorher ab.

Vom Rückgabetermin aus rückwärts planen

Eine Haushaltsauflösung wird übersichtlicher, wenn der letzte Termin zuerst feststeht. Notieren Sie die Rückgabe, davor nötige Arbeiten und den letzten Tag, an dem Sie noch in der Wohnung leben. Dazwischen müssen private Abholungen, ein möglicher Möbeltransport und die eigentliche Räumung Platz finden. Beauftragen Sie Folgetermine erst, wenn diese Reihenfolge abgestimmt ist.

Planen Sie etwas Spielraum für offene Entscheidungen ein. Wenn ein Familienmitglied erst am Vorabend einen Kasten übernehmen will, kann dessen Inhalt trotzdem im Räumungsauftrag bleiben. Solche Änderungen brauchen eine klare Nachricht: Welches Stück fällt weg, was bleibt noch zu erledigen und ändert sich dadurch der Zugang?

Zwei Wohnungen gleichzeitig sind zwei verschiedene Aufgaben

Beim Wechsel in einen kleineren Haushalt geht es häufig um zwei Adressen. Am bisherigen Wohnort muss etwas weg; am neuen Wohnort muss zunächst Platz für die benötigten Dinge entstehen. Fotografieren Sie nicht nur die Möbel, sondern messen Sie auch deren vorgesehenen Platz. Ein Möbel, das am Ziel nicht unterkommt, lässt sich am Räumungstag nicht einfach einer anderen Verwendung zuordnen.

Verpackte Umzugssachen sollten getrennt von freigegebenem Hausrat stehen. Ein beschrifteter Bereich mit der Zieladresse hilft besonders dann, wenn mehrere Angehörige mitarbeiten. Für einen vereinbarten Begleittransport werden Transportgut, Zielzugang und gewünschte Arbeiten gesondert festgehalten.

Nicht jeder Karton muss vollständig durchsortiert sein

Viele Menschen bleiben beim Sortieren an den kleinen Dingen hängen: eine Lade mit Papieren, eine Schachtel mit Kabeln, Fotos zwischen Rechnungen. Beginnen Sie mit den Inhalten, die Sie persönlich noch brauchen könnten. Bei Unterlagen und Erinnerungen können wir die Entscheidung, was erhalten bleibt, nicht für Sie treffen.

Ein praktikabler Zwischenstand sind drei klar getrennte Gruppen: gesichert, freigegeben und noch offen. Die offene Gruppe muss nicht den gesamten Auftrag aufhalten. Sie kann aus dem Räumungsumfang genommen werden, sofern ein geeigneter Platz dafür feststeht. Unbeschriftete Säcke in allen Zimmern machen die Zuordnung dagegen schwieriger.

Private Verkäufe und Wertanrechnung nicht doppelt einplanen

Für einen privat angebotenen Tisch kann sich bis zum Schluss noch ein Käufer finden. Wenn derselbe Tisch bereits in einer Wertanrechnung berücksichtigt wurde, ändert sein Verkauf jedoch die Kalkulation. Lassen Sie deshalb nachvollziehbar festhalten, auf welche Stücke sich eine Anrechnung bezieht. Der verbleibende Räumungspreis soll zum tatsächlichen Bestand passen.

Überlegen Sie bei einem Eigenverkauf auch, ob die Organisation zur verfügbaren Zeit passt. Mehrere unverbindliche Nachrichten ersetzen keine bestätigte Abholung. Vereinbaren Sie für sich einen Schlusszeitpunkt, ab dem offene Stücke entweder bleiben oder in den besprochenen Räumungsumfang aufgenommen werden.

Kleine Restbestände werden bei der Übergabe leicht übersehen

Nach dem Leeren der großen Räume bleiben oft Vorhangstangen, Vorräte in der Speis oder die letzte Kiste im Keller. Nicht alles davon muss entfernt werden. Gehen Sie die Rückgabevorgaben deshalb mit einer konkreten Raumliste durch. Auch ein zugeordnetes Kellerabteil gehört nur dann in den Auftrag, wenn es ausdrücklich aufgenommen wurde.

Prüfen Sie bei einem Kasten zum Behalten, ob sein Inhalt ebenfalls bleiben soll. Und klären Sie bei gemeinsam genutzten Räumen, welche Gegenstände zum Haushalt gehören. Persönliche Sachen von Nachbarn oder Mitbewohnern werden nicht allein deshalb freigegeben, weil sie auf demselben Regal stehen.

Eine erreichbare Person erspart widersprüchliche Entscheidungen

Wenn mehrere Personen die Auflösung organisieren, bestimmen Sie eine Ansprechperson für Änderungen. Das bedeutet nicht, dass diese Person über fremdes Eigentum entscheiden darf. Die nötigen Freigaben müssen trotzdem vorliegen. Es verhindert aber, dass gleichzeitig verschiedene Anweisungen für denselben Raum gegeben werden.

Geben Sie Schlüssel und Zugangsinformationen nur für die vereinbarten Bereiche weiter. Bleiben Teile des Hauses bewohnt oder vermietet, werden diese Grenzen im Auftrag erkennbar. Für kurzfristige Rückfragen sollte die benannte Person erreichbar sein. Entscheidet sie nicht selbst, muss klar sein, wer die betreffende Frage verbindlich klären kann.

Ein leerer Haushalt bedeutet nicht abgeschaltete Haustechnik

Die Räumung von Inventar ersetzt keine Arbeiten an Heizung, Strom, Gas oder Wasser. Klären Sie vorab, welche Einrichtungen erhalten bleiben und ob angeschlossene Geräte durch einen zuständigen Fachbetrieb getrennt werden müssen. Geräte sollten nicht auf eigene Faust gelöst werden, nur damit sie am Räumungstag vermeintlich schon bereitstehen.

Auch Abmeldungen und laufende Verträge bleiben eine eigene organisatorische Aufgabe. Wenn noch Arbeiten im Objekt stattfinden, kann die Versorgung dafür weiterhin gebraucht werden. Stimmen Sie solche Termine mit den beteiligten Betrieben ab. Unser Auftrag beschreibt, welche Gegenstände und Demontagen tatsächlich übernommen werden.

Den Abschluss mit der ursprünglichen Liste vergleichen

Am Ende lohnt sich ein Rundgang in derselben Reihenfolge wie bei der Besichtigung. Stimmen freigegebene Zimmer, zurückbleibende Möbel und einbezogene Nebenräume mit der Vereinbarung überein? So lässt sich ein übersehener Bereich leichter erkennen als bei einem schnellen Blick durch die Eingangstür.

Wenn die Haushaltsauflösung nur eine Etappe ist, halten Sie den Restbestand für den nächsten Schritt fest. Ein Haus muss nicht vollständig leer sein, um einen vereinbarten Teilauftrag abzuschließen. Maßgeblich ist das beschriebene Ergebnis. Für eine spätere Erweiterung werden Aufwand, Termin und Preis erneut abgestimmt.

Vorab gut informiert

Ihre Fragen. Klare Antworten.

Alles Weitere besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Ihre Frage direkt klären 01 4420489 Alle Fragen & Antworten →
Was unterscheidet Haushaltsauflösung und Wohnungsräumung?

Bei einer Haushaltsauflösung wird der bisherige Haushalt ganz oder teilweise aufgelöst. Eine Wohnungsräumung beschreibt vor allem das Leeren der Räume. Für den Auftrag zählt in beiden Fällen die konkrete Liste der Gegenstände und Bereiche.

Kann ich in Niederösterreich auch nur einzelne Räume räumen lassen?

Ja. Nennen Sie die betroffenen Räume und markieren Sie Gegenstände, die bleiben. Auch eine Teilräumung wird mit einem klaren Umfang vereinbart.

Übernehmen Sie auch ein ganzes Haus samt Garage?

Das kann gemeinsam besprochen werden. Alle betroffenen Bereiche sollten bei der Besichtigung zugänglich sein. Technische Anlagen, besondere Materialien und Demontagen werden gesondert erfasst.

Muss ich vorher alles in Säcke und Kartons packen?

Nein, eine vollständige Verpackung ist für die Anfrage nicht nötig. Sichern Sie persönliche Dinge und markieren Sie, was bleibt. Ob und welche Vorbereitung für die Ausführung sinnvoll ist, klären wir beim Besichtigungstermin.

Was passiert, wenn die neue Wohnung später fertig wird?

Melden Sie die Änderung frühzeitig. Räumung und begleitender Transport müssen neu abgestimmt werden. Eine Zwischenlagerung ist nicht automatisch Teil des Auftrags und sollte nicht vorausgesetzt werden.

Kann ich die Wohnungsräumung für meine Eltern organisieren?

Sie können bei der Planung helfen. Die Wünsche und die Berechtigung der betroffenen Person beziehungsweise ihrer zuständigen Vertretung müssen berücksichtigt sein. Wir brauchen eine klare Freigabe des vereinbarten Umfangs.

Ist die Küche bei der Wohnungsräumung immer dabei?

Nur wenn sie ausdrücklich Teil des Auftrags ist. Prüfen Sie zunächst, ob sie in der Wohnung bleiben soll. Ausbau, Anschlüsse und erforderliche Facharbeiten müssen vorab geklärt werden.

Wie früh soll ich mich vor der Wohnungsrückgabe melden?

Sobald der Zeitrahmen bekannt ist. Nennen Sie den spätesten Rückgabetermin und geplante Folgearbeiten. Welche Termine möglich sind, prüfen wir anhand des Umfangs und der verfügbaren Kapazitäten.

Was mache ich mit Unterlagen, die ich noch nicht beurteilen kann?

Nehmen Sie diese Unterlagen vorerst aus der Freigabe heraus und bringen Sie sie an einen eindeutig bezeichneten Platz. Bei wichtigen Dokumenten sollten Sie selbst oder eine dazu berechtigte Person entscheiden. Ein geschlossener Karton ohne Kennzeichnung ist kein verlässlicher Hinweis darauf, dass er erhalten bleiben soll.

Kann ein bereits angebotenes Möbel noch privat verkauft werden?

Ja, wenn Sie darüber verfügen dürfen. Teilen Sie den Verkauf mit, bevor der Auftrag ausgeführt wird. Das ist besonders wichtig, wenn das Möbel im Transportumfang oder bei einer Wertanrechnung berücksichtigt wurde. Auch sein verbliebener Inhalt kann weiterhin Teil der Räumung sein.

Was ist, wenn Angehörige unterschiedlich viel behalten möchten?

Legen Sie zuerst fest, welche Stücke eindeutig zugeordnet sind. Gegenstände, über deren Verwendung noch keine Entscheidung vorliegt, bleiben außerhalb der Freigabe. Eine schriftliche Liste ist zuverlässiger als mehrere getrennte mündliche Absprachen am Räumungstag.

Müssen wir die Wohnung vor der Besichtigung ausräumen?

Nein. Der vorhandene Bestand zeigt den tatsächlichen Arbeitsumfang besser als eine bereits umgestellte Wohnung. Sichern Sie persönliche Dinge und ermöglichen Sie den Zugang zu den vereinbarten Bereichen. Schweres Inventar müssen Sie für eine Besichtigung nicht selbst bewegen.

Wie gehen wir mit einer kurzfristig geänderten Rückgabefrist um?

Melden Sie die neue Frist unmittelbar und nennen Sie, welche Folgearbeiten betroffen sind. Wir prüfen, ob sich der vereinbarte Ablauf anpassen lässt. Ein früherer Termin ist damit nicht automatisch zugesagt; er hängt unter anderem vom Umfang und der verfügbaren Planung ab.

Reden wir über Ihre Räumung

Der erste Schritt: kurz anfragen.

Wir besprechen, was weg soll, was bleibt und wie wir die Räumung angehen.