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Zwei Personen schützen ein Möbelstück mit einer Decke und Stretchfolie
Den Haushalt verändern. Vertraute Dinge behalten.

Haushaltsauflösung im Burgenland

Ein Haushalt wird kleiner, eine Wohnung wird zurückgegeben oder ein Haus soll für die nächste Nutzung frei werden. Dabei muss nicht jeder Gegenstand weg. Rapid Räumungen unterstützt Sie im Burgenland bei der praktischen Auflösung: Wir erfassen die Räume, besprechen Ihre Auswahl und planen den freigegebenen Bestand. Auch wenn ein Teil des Hauses weiter bewohnt bleibt, können Sie eine passende Teilräumung anfragen.

  • Klarer Leistungsumfang
  • Angebot vor dem Start
  • Besenreine Übergabe
Kostenlose Besichtigung

Ohne Gschisti-Gschasti.

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Preise auf einen Blick

Was kostet eine Räumung?

Alle Preise inkl. 20 % USt. Hier sehen Sie erste Richtwerte. Der tatsächliche Aufwand hängt von Füllmenge, Zugänglichkeit und Räumungsumfang ab.

Preistabellen nach Größe und Füllmenge

Wohnung räumen: Richtwerte

Preisübersicht nach Fläche und Füllmenge. Verbindlicher Betrag nach Besichtigung. Alle Preise inkl. 20 % USt.
FlächeWenigNormalVielMessie
30 m² 649 € 1.149 € 1.349 € 1.749 €
40 m² 949 € 1.449 € 1.649 € 2.049 €
50 m² 1.049 € 1.549 € 1.749 € 2.149 €
60 m² 1.399 € 1.949 € 2.349 € 2.819 €
70 m² 1.499 € 2.049 € 2.449 € 2.919 €
80 m² 1.599 € 2.149 € 2.549 € 3.019 €

Keller räumen: Richtwerte

Preisübersicht nach Fläche und Füllmenge. Verbindlicher Betrag nach Besichtigung. Alle Preise inkl. 20 % USt.
FlächeWenigNormalVielMessie
5 m² 199 € 299 € 399 € 499 €
15 m² 399 € 499 € 599 € 699 €
25 m² 699 € 799 € 899 € 999 €

Haus räumen: Richtwerte

Preisübersicht nach Fläche und Füllmenge. Verbindlicher Betrag nach Besichtigung. Alle Preise inkl. 20 % USt.
FlächeWenigNormalVielMessie
70 m² 1.299 € 2.149 € 2.799 € 2.999 €
80 m² 1.599 € 2.449 € 3.099 € 3.299 €
90 m² 1.899 € 2.749 € 3.399 € 3.599 €
100 m² 2.199 € 3.049 € 3.699 € 3.899 €

Stundensätze und gesonderte Zusatzleistungen

Die Stundensätze gelten bei vereinbarter Abrechnung nach Zeit. Sie werden nicht automatisch zum Flächenrichtwert addiert. Welche Abrechnung und Zusatzpositionen für Ihren Auftrag gelten, steht im Angebot.

Alle Preise inkl. 20 % USt.
LeistungRichtwert
1 Mitarbeiter + LKW60 € / Stunde
2 Mitarbeiter + LKW90 € / Stunde
3 Mitarbeiter + LKW120 € / Stunde
Jeder weitere Mitarbeiter30 € / Stunde
Anfahrt innerhalb WiensKeine Anfahrtskosten
Fahrten außerhalb Wiens0,90 € / gefahrenem Kilometer
Parkplatzreservierung150 €

Richtwerte zur Orientierung, kein pauschales Festpreisangebot. Menge, Stockwerk, Lift, Tragewege, Demontage und Entsorgungsumfang werden für Ihr Angebot geprüft. Sonder- und Zusatzleistungen bitte vorab besprechen.

★★★★★
Hat alles wunderbar geklappt! Sehr freundliche Menschen und sehr verlässlich.
Gudrun KramerAuszug aus Google-Rezension
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★★★★★
Vom Erstkontakt bis zur Abnahme nach der Räumung alles TOP!
Petra ZAuszug aus Google-Rezension
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★★★★★
Super pünktlich, super schnell
Friedemann GaidoschikAuszug aus Google-Rezension
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So läuft die Räumung ab

Von der ersten Anfrage bis zur Übergabe: Das Video erklärt den Ablauf. Die Schritte helfen Ihnen, den Auftrag gemeinsam mit uns vorzubereiten.

So läuft eine Entrümpelung ab
Video als Text lesen

Platz schaffen. Mit einem Plan.
Eine Räumung beginnt mit einem klaren Plan. Sie entscheiden, was bleibt. Wir klären gemeinsam die nächsten Schritte.

Die Anfrage
Beschreiben Sie die Räume, nennen Sie Adresse und Wunschtermin. Fotos helfen, den Umfang einzuschätzen. Sie ersetzen noch kein verbindliches Angebot.

Gemeinsam besichtigen
Bei der Besichtigung sehen wir uns Menge, Zufahrt, Lift und Tragewege an. Zeigen Sie auch alles, was besonders schwer ist oder erhalten bleiben soll.

Das Angebot in Ruhe prüfen
Im Angebot werden der vereinbarte Umfang und der Preis festgehalten. Klären Sie Demontage, Entsorgung und Zusatzarbeiten, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Der Räumungstag
Am Räumungstag müssen Zugang, Schlüssel und eine Kontaktperson geklärt sein. Eine eindeutige Behalten-Liste hilft, Verwechslungen zu vermeiden.

Gemeinsam übergeben
Zum Schluss kontrollieren Sie die vereinbarten Bereiche. Sie werden gekehrt und von groben Rückständen befreit. Eine Grundreinigung gehört nur nach Vereinbarung dazu.

Der erste Schritt: Ihre Anfrage.
Fragen Sie Ihre Besichtigung an. Gemeinsam planen wir den nächsten Schritt.

Video einzeln ansehen und weitergeben

Ihr Ablauf auf einen Blick

  1. Vorhaben beschreiben

    Nennen Sie die Räume, die ungefähre Menge und Ihren Wunschtermin. Fotos geben einen ersten Überblick.

  2. Gemeinsam ansehen

    Wir klären vor Ort, was weg soll, was bleibt und wie Möbel und Gegenstände nach draußen gelangen.

  3. Angebot prüfen

    Räumungsumfang, Demontage, Entsorgung und weitere Arbeiten werden vor der Beauftragung festgehalten.

  4. Räumen & abnehmen

    Nach Ihrer Zusage räumen wir die vereinbarten Bereiche. Bei der Übergabe prüfen wir gemeinsam den vereinbarten Zustand.

Ablauf einer Räumung: Anfrage, Besichtigung, Angebot und Räumung mit Übergabe
Von der Anfrage zur Übergabe: vier Schritte einer geplanten Räumung. Grafik herunterladen

Schon vorbereitet?

Haken Sie ab, was Sie bereits geklärt haben. Die Auswahl bleibt nur auf dieser geöffneten Seite.

0 von 4 Punkten erledigt

Vorbereitung für Ihre Räumung
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Die Besichtigung ist in Wien, Niederösterreich und im Burgenland kostenlos und unverbindlich. Andere Einsatzgebiete nach Vereinbarung.

Besichtigung anfragen

Ein Raumplan ist der bessere Anfang als „alles muss weg“

Gehen Sie die Wohnung oder das Haus Raum für Raum durch. Wo soll die Einrichtung erhalten bleiben, wo werden nur einzelne Stücke entfernt und welcher Bereich muss vollständig leer werden? Eine kurze Liste schafft dafür mehr Klarheit als eine pauschale Angabe zur Wohnfläche.

Gerade bei einem weiter bewohnten Haus können verschiedene Aufgaben nebeneinanderstehen: Ein Schlafzimmer bleibt eingerichtet, ein Arbeitszimmer wird aufgelöst und der Keller soll wieder zugänglich werden. Benennen Sie diese Unterschiede bei der Besichtigung. Für jedes Zimmer wird nur der besprochene Umfang geplant, damit persönliche Entscheidungen nicht erst während des Tragens getroffen werden müssen.

Gewünschtes ErgebnisVorbereitung
Raum bleibt in Nutzung Verbleibende Möbel und benötigte Wege benennen.
Einzelne Möbel werden entfernt Stücke markieren und verdeckte Inhalte beschreiben.
Raum wird leer übergeben Einbauten und gewünschten Übergabezustand klären.

Wenn Sie während der Haushaltsauflösung noch dort wohnen

Legen Sie vor dem Termin fest, welche Räume und Zugänge weiter gebraucht werden. Dinge für den Alltag gehören außerhalb des Räumungsbereichs an einen eindeutig bezeichneten Ort: Kleidung, Unterlagen, Schlüssel, Ladegeräte und persönliche Hilfsmittel sollen erreichbar bleiben.

Sagen Sie uns auch, ob ein Raum zuerst frei werden muss, etwa für neue Möbel oder anstehende Arbeiten. Wir besprechen die mögliche Reihenfolge und nötige Einschränkungen. Ein Ablauf in mehreren Etappen kann sinnvoll sein, verursacht aber unter Umständen weitere Anfahrten und Arbeitsschritte. Termine und Aufwand werden deshalb gemeinsam betrachtet, bevor eine Aufteilung vereinbart wird.

Für Möbel zum Behalten braucht es einen tatsächlichen Platz

Messen Sie größere Möbel, bevor Sie einen Transport ins neue Zuhause einplanen. Ein Kasten kann in der bisherigen Wohnung gut passen und am neuen Ort vor einer zu schmalen Tür stehen. Für einen begleitenden Möbeltransport benötigen wir deshalb neben den Gegenständen auch Zieladresse, Stockwerk und Zugang.

Werden Stücke privat weitergegeben, vereinbaren Sie einen konkreten Abholtermin und klären Sie, wer sie zerlegt und trägt. Solange nur eine unverbindliche Zusage besteht, bleibt der spätere Räumungsumfang offen. Geben Sie Änderungen vor dem Einsatz weiter, damit das Angebot und die Planung zum tatsächlichen Restbestand passen.

Bei einer Hausentrümpelung die Nebenräume gleich mit erfassen

Im Wohnbereich ist vielleicht schon viel erledigt, während Garage, Speis oder Dachboden noch voll sind. Nehmen Sie alle betroffenen Bereiche in die erste Übersicht auf und zeigen Sie ihre jeweiligen Zugänge. Ein Keller mit eigener Außenstiege benötigt eine andere Planung als ein Zimmer unmittelbar beim Hauseingang.

Inventar und Gebäude bleiben dabei unterschiedliche Aufgaben. Ein Schuppen kann ausgeräumt werden, ohne dass sein Abbruch beauftragt ist. Fest eingebaute Teile, angeschlossene Geräte und schwere Werkbänke zeigen Sie gesondert. Welche Demontagen möglich und gewünscht sind, wird vor dem Angebot geklärt. Sie müssen schwere Gegenstände dafür nicht selbst verschieben.

Weiterverwendung und Räumungskosten zusammen betrachten

Für geeignete Gegenstände kann eine Wertanrechnung geprüft werden. Lassen Sie erkennbare Schäden und fehlende Teile ebenso in die Einschätzung einfließen wie erhaltene Unterlagen. Brauchbar bedeutet nicht automatisch gut verkäuflich; eine vollständige kostenlose Haushaltsauflösung lässt sich daraus nicht vorab ableiten.

Die kostenlose Besichtigung erfasst Füllmenge, Tragewege und die vereinbarten Arbeiten. Für Fahrten außerhalb Wiens gilt als Richtwert 0,90 € pro gefahrenem Kilometer (inkl. 20 % USt.); Strecke und konkreter Betrag stehen in der Auftragsabstimmung. Wenn Sie Teile selbst weitergeben oder entfernen, lassen Sie den verbleibenden Umfang vor der Beauftragung abgleichen.

Die nächste Nutzung bestimmt, was am Schluss geprüft wird

Für eine Rückgabe sollten Sie vorab wissen, welche Einbauten bleiben und welcher Zustand erwartet wird. Für die weitere Nutzung durch Sie selbst zählt dagegen vielleicht ein bestimmter freier Raum oder wieder erreichbarer Stauraum. Beschreiben Sie das gewünschte Ergebnis möglichst konkret.

Bei der Abnahme vergleichen wir die vereinbarten Bereiche mit dem Auftrag. Besenrein ist von einer Grundreinigung, Reparatur oder Renovierung zu unterscheiden. Wenn weitere Betriebe folgen, planen Sie deren Aufgaben im Anschluss ein. Gehört der Haushalt zu einer Verlassenschaft, wird die Berechtigung zur Freigabe zusätzlich vor der Räumung geklärt.

Wenn nur ein Teil des bisherigen Haushalts aufgelöst wird

Ein Haus kann nach der Auflösung eines Haushalts weiter genutzt werden, etwa von einer anderen Person oder nur noch in einzelnen Räumen. Entscheiden Sie dann zuerst, welche Funktionen erhalten bleiben müssen. Ein Bett, eine Kochmöglichkeit und zugänglicher Stauraum sind im Alltag wichtiger als eine möglichst schnelle Leerung aller Zimmer.

Besprechen Sie auch, wohin verbleibende Gegenstände kommen. „Das stellen wir inzwischen ins andere Zimmer“ funktioniert nur, wenn dort tatsächlich Platz ist und der Weg frei bleibt. Ein Verschieben innerhalb des Hauses sollte ausdrücklich abgestimmt werden. Es ist etwas anderes als das Abtragen der freigegebenen Einrichtung.

Ein gelegentlich genutztes Haus braucht eine bewusste Auswahl

Wer einen Haushalt nur selten nutzt, findet beim Öffnen der Kästen oft mehr vor als erwartet. Entscheiden Sie nicht bloß nach der letzten Nutzung eines Gegenstands. Für die weitere Verwendung des Hauses kann eine einfache Grundausstattung sinnvoll sein, während doppelte Möbel und über Jahre angesammelte Restbestände wegfallen.

Gehen Sie dabei von den künftig genutzten Räumen aus. Welche Schlafplätze, Sitzgelegenheiten und Haushaltsgeräte werden wirklich gebraucht? Diese Entscheidung treffen Sie vor der Freigabe. Wir planen danach den praktischen Umfang. Ob Sie später vermieten, verkaufen oder selbst dort wohnen, begründet für sich noch keine notwendige Komplettentleerung.

Werkzeug, Vorräte und persönliche Bestände getrennt ansehen

Bei der Auflösung eines größeren Haushalts steht neben Möbeln oft eine ganze Reihe anderer Dinge zur Entscheidung: Lebensmittelvorräte, Werkzeug, Gartenzubehör oder Materialien für ein nie fertig gewordenes Vorhaben. Zeigen Sie diese Bestände bei der Besichtigung, ohne dafür schwere Regale oder unbekannte Gebinde selbst zu bewegen.

Besonders unklare Inhalte brauchen eine eigene Abstimmung. Farbe, Betriebsstoffe und angeschlossene Geräte sind nicht einfach weiterer Hausrat mit derselben Behandlung. Nennen Sie erkennbare Beschriftungen und den Aufbewahrungsort. Erst nach der Einordnung kann der mögliche Umgang besprochen werden. Ein Auftrag für Wohnmöbel umfasst solche Bestände nicht automatisch.

Wenn mehrere Haushalte Gegenstände übernehmen

Ein Teil der Einrichtung soll zu den Kindern, ein anderer zu Bekannten und nur der Rest wird geräumt. Halten Sie für jede Übernahme einen Namen, das betreffende Stück und den Abholtermin fest. Bei einem Schlafzimmer etwa gehören Bett, Matratze und Nachtkästchen nicht zwingend zur selben Zusage.

Private Abholungen sollten möglichst vor dem vereinbarten Räumungstermin geklärt sein. Kommt jemand doch nicht, braucht der zurückgebliebene Gegenstand eine neue Entscheidung. Er wird nicht allein durch die versäumte Abholung automatisch freigegeben. Ebenso sollte bereits zugesagter Hausrat nicht ohne Rücksprache in eine Wertanrechnung aufgenommen werden.

Nicht nur Gewicht, sondern auch der Weg entscheidet

Ein schwerer Kasten im Erdgeschoss kann leichter erreichbar sein als eine kleinere Kommode hinter einer engen Kellerstiege. Zeigen Sie deshalb den gesamten Weg vom Standort bis zur möglichen Ladestelle. Dazu gehören Türen, Stufen, Hofdurchgänge und Bereiche, in denen andere Personen weiter Zugang brauchen.

Geben Sie Besonderheiten an, die auf Fotos nicht erkennbar sind: eine Tür, die nicht vollständig öffnet, lose abgestellte Dinge im Gang oder ein nur über einen fremden Bereich erreichbarer Nebenraum. Daraus ergibt sich die Vorbereitung. Eine bestimmte Hebetechnik oder zusätzliche Zufahrt ist ohne Prüfung nicht automatisch vorgesehen.

Beim Wechsel in eine kleinere Wohnform selbst mitentscheiden

Eine Haushaltsauflösung kann mit einem anstrengenden Lebenswechsel zusammenfallen. Wenn Angehörige organisieren, sollte trotzdem erkennbar bleiben, was die betroffene Person behalten möchte. Ein vertrauter Sessel oder eine kleine Sammlung kann wichtiger sein als eine größere Einrichtung, die nur aus Gewohnheit mitgeplant wird.

Für Dinge, über die noch keine Entscheidung möglich ist, lässt sich ein begrenzter Bereich aus dem Auftrag nehmen. Das ist hilfreicher als ein pauschales „alles weg“, das am Räumungstag wieder aufgehoben werden muss. Bei eingeschränkter Erreichbarkeit oder Vertretung klären Sie rechtzeitig, wer den vereinbarten Umfang freigeben darf.

Ein unveränderter Preis setzt einen geklärten Umfang voraus

Ein Angebot lässt sich am besten vergleichen, wenn feststeht, welche Räume, Gegenstände und Arbeitsschritte enthalten sind. Fragen Sie nach, wenn nur „Haus räumen“ beschrieben ist, obwohl ein Teil erhalten bleiben soll. Die Menge, nötige Demontagen und der Weg zum Fahrzeug wirken sich gemeinsam auf den Aufwand aus.

Wird später ein weiterer Kellerraum geöffnet oder ein bisher ausgenommener Kasten doch freigegeben, ist das eine Änderung. Umgekehrt kann ein privat abgeholtes Möbel den Umfang verringern. Besprechen Sie beides vor der Ausführung. Eine mögliche Wertanrechnung und vereinbarte Fahrtkosten sollten ebenfalls nachvollziehbar zugeordnet sein.

Bei Abwesenheit braucht die Abnahme einen eigenen Plan

Nicht alle Auftraggeber wohnen in der Nähe des aufzulösenden Haushalts. Wenn Sie für die Besichtigung oder den Abschluss eigens anreisen, stimmen Sie die Termine zuerst ab. Benennen Sie gegebenenfalls eine Person vor Ort und legen Sie fest, welche Entscheidungen diese treffen darf.

Für die Abschlusskontrolle ist eine Liste der vereinbarten Bereiche hilfreich. Fotos können die Abstimmung ergänzen, ersetzen aber keine vorher ungeklärte Freigabe. Schlüsselrückgabe, verbleibende Räume und der Zugang für nachfolgende Betriebe gehören ebenfalls in die Planung. Damit endet der Auftrag nicht mit einer offenen Frage, wer das Haus anschließend wieder verschließt.

Gut weiterinformiert

Wo befindet sich das Objekt?

Die Ortsseiten ergänzen die Informationen mit Hinweisen zur Gemeinde. Nennen Sie in Ihrer Anfrage bitte die vollständige Adresse.

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Alles Weitere besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

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Muss bei einer Haushaltsauflösung immer die ganze Wohnung leer werden?

Nein. Sie können einzelne Räume oder ausgewählte Gegenstände freigeben. Entscheidend ist, dass die verbleibende Einrichtung eindeutig benannt wird. Für eine vollständige Rückgabe sollten zusätzlich die Vorgaben zu Einbauten und Nebenräumen bekannt sein.

Kann die Küche eingerichtet bleiben, während andere Räume geräumt werden?

Ja, eine solche Auswahl kann vereinbart werden. Zeigen Sie auch den Weg zu den betroffenen Räumen, damit die weiter genutzte Küche und notwendige Durchgänge in der Ablaufplanung berücksichtigt werden. Geräte und Schrankinhalt sind dabei gesondert zu benennen.

Ist eine Hausentrümpelung dasselbe wie eine Haushaltsauflösung?

Die Aufgaben können sich überschneiden. Bei der Hausentrümpelung geht es um den zu entfernenden Bestand in den vereinbarten Bereichen. Bei der Haushaltsauflösung kommt häufig die Aufteilung hinzu: behalten, weitergeben, transportieren oder räumen. Maßgeblich ist Ihr konkreter Auftrag.

Können wir erst eine Etage und später den restlichen Haushalt auflösen?

Sie können Etappen anfragen. Beschreiben Sie für jeden Schritt Umfang und gewünschten Zeitraum. Wir prüfen Zugang, Verfügbarkeit und zusätzliche Fahrten, damit die Aufteilung und ihre Kosten vor der Beauftragung klar sind.

Soll ich brauchbare Möbel zuerst spenden oder verkaufen?

Wenn Sie darüber verfügen dürfen und Zeit dafür haben, können Sie eine private Weitergabe organisieren. Klären Sie eine tatsächliche Annahme und Abholung. Teilen Sie anschließend mit, was zurückbleibt; geplante Weitergabe und vereinbarte Wertanrechnung dürfen nicht dieselben Stücke doppelt berücksichtigen.

Räumen Sie auch ein nur zeitweise genutztes Haus im Burgenland?

Sie können ein solches Objekt ebenfalls anfragen. Halten Sie fest, welche Einrichtung für die weitere Nutzung bleiben soll und wer Zugang ermöglicht. Besichtigung und Abnahme sollten zu Ihren Anwesenheitszeiten oder zu einer vorher benannten Kontaktperson passen.

Welche Angaben brauchen Sie für den ersten Kontakt?

Nennen Sie Ort und Objektadresse, betroffene Räume, ungefähre Füllmenge und den gewünschten Zeitraum. Wichtig sind außerdem weiterhin bewohnte Bereiche und Möbel zum Behalten. Fotos können den Überblick ergänzen; die kostenlose Besichtigung klärt die noch offenen Punkte.

Können einzelne Schränke samt Inhalt im Haus bleiben?

Ja, wenn diese Auswahl klar vereinbart ist. Beschriften Sie die betreffenden Schränke und entscheiden Sie auch über danebenstehende Kisten oder ausgebaute Teile. Der Inhalt eines Schranks zum Behalten muss nicht durchgesehen werden, sofern er vollständig außerhalb des Auftrags bleibt.

Was passiert mit einer privaten Abholung, die ausfällt?

Geben Sie uns Bescheid und entscheiden Sie über das zurückgebliebene Stück. Es kann nicht ohne Weiteres zusätzlich mitgenommen werden, wenn Umfang, Platzbedarf oder Aufwand dadurch anders sind. Wir stimmen eine mögliche Änderung des Auftrags mit Ihnen ab.

Sollen wir Möbel für die Anfrage schon zerlegen?

Für die erste Einschätzung ist das meist nicht nötig. Bilder des ganzen Möbels und Angaben zum Zugang sind hilfreicher als lose, nicht mehr zuordenbare Einzelteile. Eine gewünschte Demontage wird vorab besprochen; notwendige technische Facharbeiten bleiben davon getrennt.

Wie behandeln wir Gegenstände, die jemand anderem gehören?

Nehmen Sie diese aus der Freigabe und klären Sie die Rückgabe mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer. Das betrifft beispielsweise geliehene Geräte oder eingelagerte Sachen von Angehörigen. Ihr Standort im Haus allein macht sie nicht zum freigegebenen Teil der Haushaltsauflösung.

Kann das Haus nach der Räumung sofort anders genutzt werden?

Das hängt vom vereinbarten Umfang und vom Zustand des Hauses ab. Die Räumung entfernt den freigegebenen Bestand. Erforderliche Reinigung, Reparaturen, Umbauten oder technische Prüfungen sind eigenständige Aufgaben und sollten für die weitere Nutzung gesondert geplant werden.

Reden wir über Ihre Räumung

Der erste Schritt: kurz anfragen.

Wir besprechen, was weg soll, was bleibt und wie wir die Räumung angehen.