Soll nur der Inhalt weg oder auch die Einrichtung?
Ein Keller kann leer wirken, obwohl Regale und Werkbank stehen bleiben sollen. Umgekehrt kann gerade die alte Einrichtung Platz für Fahrräder oder Vorräte blockieren. Sagen Sie uns, wie Sie den Raum nach der Räumung nutzen möchten. Daraus wird ersichtlich, welche Gegenstände dazugehören und welche erhalten bleiben.
Bei einem Kellerabteil im Mehrparteienhaus brauchen wir eine eindeutige Zuordnung und den passenden Schlüssel. Gegenstände aus Gemeinschaftsgängen oder einem benachbarten Abteil werden nicht einfach mit aufgenommen. Falls mehrere Personen denselben Raum nutzen, sollte die Auswahl vorher abgestimmt und deutlich markiert sein. Eine Teilräumung kann sich auch auf einzelne schwere Stücke beschränken.
Die engste Stelle auf dem Weg entscheidet mit
Niedrige Türen, eine Außenstiege oder eine enge Wendung können wichtiger sein als die Größe des Raums. Zeigen Sie deshalb den vollständigen Weg vom Keller bis zum möglichen Ladeplatz. Bei einem separaten Eingang interessieren uns auch Tor, Stufen und die Strecke über das Grundstück.
Nennen Sie sperrige Gegenstände möglichst mit ungefähren Maßen. Ein alter Kasten muss vielleicht zerlegt werden, ein gefülltes Regal zunächst entlastet werden. Solche Arbeiten werden bei der Besichtigung erfasst. Sie müssen schwere Möbel nicht selbst verschieben, nur um einen besseren Überblick zu schaffen; verdeckte oder schwer zugängliche Bereiche können Sie zunächst beschreiben.
Werkzeug, Geräte und feste Anlagen einzeln betrachten
In einer ehemaligen Kellerwerkstatt stehen häufig mehr als Möbel. Beschreiben Sie größere Geräte, schwere Metallteile und befestigte Einrichtungen bereits bei der Anfrage. Für eine erste Einordnung helfen erkennbare Typenschilder, bekannte Maße und Angaben dazu, ob etwas angeschlossen ist.
Eine bewegliche Werkbank, ein befestigtes Regal und eine technische Anlage sind unterschiedliche Aufgaben. Möbeldemontage, Arbeiten an Anschlüssen und besondere Hebe- oder Transportmaßnahmen werden getrennt geprüft. Der Umfang wird erst vereinbart, wenn klar ist, was tatsächlich entfernt werden soll. Wenn Werkzeug für Angehörige bleibt, nehmen Sie es mit einer eindeutigen Liste aus der Freigabe.
Farben, Batterien und unbekannte Behälter gesondert nennen
Kellerfunde gehören nicht alle in denselben Entsorgungsweg. Das Trenn-ABC des Burgenländischen Müllverbands unterscheidet zum Beispiel zwischen Elektroaltgeräten, Holz und Problemstoffen. Farben, Batterien oder unbeschriftete Gebinde sollten deshalb schon bei der Vorbereitung gesondert erfasst werden.
Öffnen oder vermischen Sie unbekannte Inhalte nicht, um sie für die Anfrage genauer zu beschreiben. Nennen Sie, was von außen erkennbar ist, und lassen Sie den Umgang vorab klären. Entsorgungsleistungen führt unser Partner Herbert Palmetzhofer GmbH aus. Welche Materialien und Mengen übernommen werden können, muss für Ihren konkreten Auftrag abgestimmt sein.
Nicht die Bodenfläche allein bestimmt den Preis
Ein Raum mit zwei leeren Kästen unterscheidet sich von derselben Fläche mit vollen Regalen, Büchern und Geräten. Für eine erste Orientierung helfen die Kellerkategorien unserer Preisübersicht. Das konkrete Angebot berücksichtigt Füllmenge, Material, Demontage und die tatsächlichen Tragewege.
Die Besichtigung ist kostenlos. Für Fahrten außerhalb Wiens gilt der Richtwert von 0,90 € pro gefahrenem Kilometer (inkl. 20 % USt.); die angesetzte Strecke und der Betrag werden für Ihren Auftrag geklärt. Wenn Keller und weitere Räume zusammen geräumt werden sollen, zeigen Sie alle Bereiche beim selben Rundgang. So lässt sich der Gesamtumfang nachvollziehbar kalkulieren.
Freier Stauraum ist ein anderes Ergebnis als eine Sanierung
Nach dem Entfernen des Inventars wird sichtbar, wie viel nutzbare Fläche vorhanden ist. Vereinbaren Sie, ob Regale bleiben, ob der Bereich besenrein übergeben wird und welche Gegenstände für die weitere Nutzung erhalten werden. Ein gemeinsamer Abgleich mit der ursprünglichen Auswahl erleichtert die Abnahme.
Feuchtigkeit, Gerüche oder Schäden am Bauwerk werden durch den Abtransport allein nicht behoben. Bekannte Auffälligkeiten sollten deshalb schon bei der Anfrage genannt werden. Wenn Reinigung oder weitere Facharbeiten nötig sind, wird deren Zuständigkeit und Umfang gesondert besprochen. Für die ersten Angaben genügen Gemeinde, Adresse, Kellerart, ungefährer Bestand und Zugang.
